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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – Verordnung veröffentlicht

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat in seinem Newsletter DStG-aktuell 0214 vom 10. Januar 2014 folgende Mitteilung zum Europäischen Fonds für regionale Entwicklung veröffentlicht:

Eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung der Regionalförderung mit europäischen Mitteln ab 2014 ist die verbindliche Geltung der EU-Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Der Verordnung Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 ist nun im Amtsblatt der EU L 347/289 mit Datum vom 20. Dezember 2013 veröffentlicht. Die Verordnung wurde ergänzt um besondere Bestimmungen zum Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und trägt dementsprechend den vollständigen Titel Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des EP und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“.

Mit den besonderen Bestimmungen wird festgelegt, welche Art von Maßnahmen vom EFRE unterstützt werden können und es wird gleichzeitig definiert und klargestellt, welche Maßnahmen außerhalb des Bereichs vom EFRE liegen. Im Zentrum dieser abgrenzenden Regelungen stehen Investitionen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, für die es eine besondere Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates gibt (Richtlinie 2003/87/EG).

Für Städte und Gemeinden von besonderem Interesse ist darüber hinaus, dass auch die Förderung des Tourismus enthalten ist. Besonders nachhaltiger Tourismus sowie Maßnahmen, die zur Innovation, zum Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie, zur Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie zur Verbesserung des Umweltschutzes und der Erhöhung der Ressourceneffizienz sowie zur sozialen Inklusion im Tourismus beitragen, sind förderfähig.

Im Rahmen der Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung (was die Verbindung zwischen Stadt und Land einschließt) sieht die Verordnung ausdrücklich die Möglichkeit der Übertragung von Verwaltungskompetenzen für bestimmte Aufgaben an die kommunalen städtischen Behörden vor. In der Verordnung wird damit die von der kommunalen Seite in der Vergangenheit erhobene Forderung umgesetzt, dass mehr Verantwortung auf die kommunale Ebene übertragbar sein muss.

Die Verordnung geht des Weiteren darauf ein, dass Förderungen auf der Grundlage der Investitionsprioritäten „von der Gemeinschaft geleiteten regionalen Entwicklung“ zur Erreichung aller thematischen Ziele beitragen können muss.

Die EFRE-Verordnung ist im europäischen Amtsblatt L 347 auf den Seiten 289 – 302 mit dem Daum 20. Dezember 2013 veröffentlicht. Sie kann unter der Adresse

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:347:0289:0302:DE:PDF

heruntergeladen werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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