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EU-Verpackungsverordnung tritt in Kraft

Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 22.01.2025 tritt mit dem heutigen Tag die EU-Verpackungsverordnung in Kraft. Die Regelungen gelten unmittelbar in allen EU-Staaten und bedürfen keiner weiteren Umsetzung. Die Vorgaben müssen daher zum Zeitpunkt ihrer Geltung (größtenteils zum 12.08.2026) angewendet werden. Zwar sind Wechselwirkungen auf die Verpackungsentsorgung in Deutschland zu erwarten, das momentane Duale System wird jedoch von den Regelungen nicht in seinen Grundzügen in Frage gestellt. Dennoch wird eine umfangreiche Anpassung der deutschen Gesetze, insbesondere des VerpackungsG, erfolgen müssen, um die Vorgaben korrekt zu implementieren. 

Inhalt der Verordnung

Die Verordnung sieht zur Verringerung von Verpackungsabfällen EU-weite Standards für überflüssige Verpackungen vor. Zudem sollen Mehrwegverpackungen als Ersatz für Einwegkunststoffverpackungen gefördert sowie bestimmte Arten verschwenderischer Verpackungen – z.B. Einwegverpackungen in Restaurants und Cafés – verboten werden. Außerdem sollen bis 2030 alle Verpackungen recycelbar sein.

Um das Ziel einer Verringerung von Verpackungsabfällen zu erreichen, beinhaltet die Verordnung zudem verbindliche Ziele für Wiederverwendungs- oder Nachfüllsysteme, die Erhöhung der Recyclingquoten, die Einführung eines Mindestrezyklateinsatzes, die Kompostierbarkeit bei bestimmten Verpackungsarten, die Einführung eines verpflichtenden Pfandsystems für Aluminiumdosen und Kunststoffflaschen sowie die Implementierung von einheitlichen Symbolen zur Mülltrennung, um damit den Verbrauchern die korrekte Abfalltrennung zu erleichtern.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Abt. 2.2 Vo/SB/AE

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