Startseite EU-Verordnung zur Wasserwiederverwertung in der Landwirtschaft

EU-Verordnung zur Wasserwiederverwertung in der Landwirtschaft

Am 09. September 2020 hat in Hennef eine Veranstaltung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) zur EU-Verordnung über die Wasserwiederverwertung in der Landwirtschaft (Reg.-Nr. 2020/741) stattgefunden. Geladen waren u.a. Experten aus dem universitären Bereich, dem UBA, des BMU und des DStGB. Die neue Verordnung ist mittlerweile verabschiedet, tritt aber erst im Juni 2023 in Kraft. Ziel der Verordnung ist es, kommunale Abwässer nach einem Reinigungsprozess der Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Dies soll in erster Linie der Ressourcenschonung dienen, da sich das Wasserdargebot quantitativ wie qualitativ auch in Deutschland langsam verschlechtert.
 

Die Experten berichteten von einer gewissen Zurückhaltung der Handelnden im Wassersektor, die (gereinigten) Abwässer landwirtschaftlich zu nutzen. Hier spielen administrative, ökonomische und wissenschaftliche Argumente eine Rolle. Einige davon sind die bisher noch unklare Definition eines Risikomanagements für das aufbereitete Wasser und Kostenfragen. Deutschland hat sich im Übrigen im EU-Ministerrat bei der Verabschiedung der Verordnung enthalten. Sie wurde vor allem von den Staaten aus dem südlichen Bereich der EU lanciert.
 

Der DStGB unterstützte in seiner Stellungnahme die o. g. Punkte, verwies darüber hinaus aber auch noch auf die Notwendigkeit einer möglichst unabhängigen Regelungsfreiheit der kommunalen Seite im Bereich der Umsetzung. Hier gibt die Verordnung grundsätzlich einen gewissen Spielraum, der in der Praxis ausgetestet werden sollte. Die DWA wird unter Beteiligung des DStGB eine Handreichung zum Thema erarbeiten.
 

Weitere Informationen:

EU-Verordnung über die Wasserwiederverwertung in der Landwirtschaft (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32020R0741&qid=1599732759233)

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

Abteilung 2.2 –Wb/KP/Go

Nach oben scrollen