Der EU-Umweltrat hat am 17.03.2022 einstimmig die Ratsposition zur EU-Batterieverordnung verabschiedet. Die Verordnung soll EU-weit für einen nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette sorgen. Für einen nachhaltigen Umgang soll ein CO2-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge eingeführt und die Austauschbarkeit von Gerätebatterien verbessert werden. Zudem sollen bei der Rohstoffgewinnung soziale und unternehmerische Sorgfaltspflichten sowie ambitionierte Sammel- und Recyclingziele festgelegt werden.
Die im Rat erzielte allgemeine Ausrichtung zur Batterieverordnung stellt einen wichtigen Schritt zu deren baldiger Verabschiedung dar. Die Batterieverordnung nimmt erstmals den gesamten Lebenszyklus von Batterien in den Fokus. Um die negativen Auswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu reduzieren, soll unter andrem der CO2-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge und Industriebatterien ausgewiesen werden. Zusätzlich werden Performanceklassen und Grenzwerte für diese Batterien eingeführt. Ab dem Jahr 2023 sieht die Verordnung eine Rezyklateinsatzquote für große Traktions- und Industriebatterien vor, sodass bestimmte Mindestmengen an Blei, Kobalt, Lithium und Nickel bei der Neuproduktion eingesetzt werden müssen.
Weiterhin stellt die Verordnung Mindestanforderungen an die Haltbarkeit und Leistung von Industriebatterien sowie Allzweck-Gerätebatterien. Über die Verordnung sollen die einfache Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Batterien in Geräten und leichten Verkehrsmitteln festgelegt werden. So sollen Batterien, deren Lebensdauer kürzer ist als die des Produkts, in das sie eingebaut sind, grundsätzlich austauschbar sein. Die Sammelquoten für Gerätebatterien sollen bis voraussichtlich 2030 sukzessive auf 70 Prozent und für LMT-Batterien auf 54 Prozent steigen.
Zudem sollen im Rahmen der Batterieverordnung erstmals Sorgfaltspflichten von Unternehmen entlang der Lieferkette reguliert werden. Dabei werden besonders Umweltaspekte in internationalen Rohstofflieferketten deutlich aufgewertet und Signalwirkung für künftige Regelungen erzeugt. Mit dem Batteriepass sollen wichtige Informationen entlang des Lebenszyklus von Traktions- und Industriebatterien zusammengeführt und zur Verfügung gestellt werden.
Nach dem Beschluss des EU-Umweltrats soll im sogenannten Trilogverfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten, dem EU-Parlament und der EU-Kommission zeitnah eine finale Einigung erzielt werden. Die Batterieverordnung wird nach Inkrafttreten die bisherige Batterie-Richtlinie der EU von 2006 ersetzen.
Die geplanten Änderungen der EU-Batterieverordnung sind grundsätzlich zu begrüßen. Batterien bilden als Energiespeicher für Elektroautos und Solaranlagen einen zentralen Baustein einer erfolgreichen Energiewende. Doch Batterien enthalten auch giftige Rohstoffe. Besonders wichtig sind daher eine möglichst nachhaltige Produktion, eine lange Nutzbarkeit und das Recycling. Durch ambitionierte Sammel- und Recyclingquoten kann verhindert werden, dass Batterien im Hausmüll oder der Umwelt landen. Die zum Teil gefährlichen Stoffe gelangen somit nicht in die Umwelt oder das Grundwasser.
