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EU-Trinkwasserrichtlinie wird angepasst

Das Europäische Parlament hat am 23. Oktober 2018 über den Berichtsentwurf zur Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie abgestimmt und damit den Weg für eine umfassende Novellierung der Trinkwasserrichtlinie freigemacht.

Wie bereits in DStGB Aktuell 4118-07 vom 12. Oktober 2018 berichtet, haben die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) im Hinblick auf die abschließenden Beratungen des Europäischen Parlaments zur Trinkwasserrichtlinie nochmals gegenüber dem Parlament Stellung genommen.

Im Ergebnis ist positiv hervorzuheben, dass das EU-Parlament die 20 Jahre alte EU-Trinkwasserrichtlinie anpassen und das Vorsorge- und Verursacherprinzip stärker in der Richtlinie verankern will. Mit der Revision der Trinkwasserrichtlinie sollen Bürgerinnen und Bürger dazu angeregt werden, überall in der EU verstärkt Trinkwasser aus dem Hahn zu nutzen und damit bestenfalls auf abgefülltes Wasser in Plastikflaschen zu verzichten und somit Plastikabfälle zu reduzieren. In Deutschland kann Trinkwasser an allen Orten ohne ein Gesundheitsrisiko aus dem Hahn verzehrt werden. Im EU-weiten Vergleich verfügt Deutschland über ein hervorragendes Potenzial und eine hohe Qualität an Trinkwasser. Es gilt, diese Qualitätsstandards langfristig zu erhalten und für einen Schutz des Trinkwassers zu sorgen.

Ein weiterer Baustein der neuen Trinkwasserrichtlinie ist die verpflichtende Einführung des sogenannten „risikobasierten Ansatzes“ für den Überprüfungsprozess der Trinkwasserqualität. Zukünftig soll der Weg des Wassers von der Entnahmestelle bis zum Wasserhahn überwacht werden, um Gefährdungen frühzeitig erkennen zu können. Richtigerweise fordert das Europäische Parlament hier klare Zuständigkeiten, wobei der nationale Gesetzesrahmen berücksichtigt werden muss. Die Mitgliedstaaten müssen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips selbst entscheiden dürfen, wie sie einen risikobasierten Ansatz ausgestalten und in der Praxis anwenden. 

 

(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 4318 vom 26. Oktober 2018)

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