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EU-Parlament stimmt für Einwegplastikrichtlinie

Wie im DStGB Aktuell 4218-06 berichtet, hatte der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments am 10. Oktober 2018 dafür gestimmt, die geplante EU-Richtlinie zur Verringerung der Umweltbelastung durch Kunststoffprodukte zu verschärfen. Nunmehr hat das Europäische Parlament mit 571 Ja-Stimmen, 53 Nein-Stimmen und 34 Enthaltungen in erster Lesung für die Richtlinie über Einwegprodukte aus Kunststoff gestimmt.

Die Abgeordneten sprachen sich dabei für das Verbot weiterer Artikel aus. Neben Einwegtellern und -besteck, Wattestäbchen, Trinkhalmen und Luftballonstäben aus Kunststoff sollen nach ihrem Willen auch Fast-Food-Behälter aus EPS und Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen ab 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff sollen spätestens 2025 mindestens 35 Prozent Recyclingmaterial enthalten und zu 90 Prozent getrennt gesammelt werden.

Das Parlament erteilte außerdem seiner Berichterstatterin Frédérique Ries das Mandat, mit den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission Verhandlungen über die Richtlinie aufzunehmen. In der jüngsten Sitzung des EU-Umweltrats in der zweiten Oktoberwoche zeigten die Mitgliedstaaten allerdings noch keine einheitliche Position. In den anstehenden Gesprächen müssen Vertreter von Parlament und Rat einen Kompromiss aushandeln, der von beiden EU-Organen angenommen und damit endgültig verabschiedet werden kann. Der Richtlinientext soll vor den Europawahlen im Mai 2019 verabschiedet werden. 

Anmerkung des DStGB

Allein in Deutschland wurden im Jahr 2017 346.831 Tonnen Abfall durch Einwegverpackungen produziert. Davon fielen 105.524 Tonnen auf Kunststoff und 18.437 Tonnen auf Getränkebecher.

Die Pläne der EU, dem Plastik den Kampf anzusagen, sind ambitioniert. Es kommt insbesondere aber auch auf eine schnelle Umsetzung der geplanten Verbote an. Darüber hinaus sollte nach wie vor die Abfallvermeidung im Vordergrund stehen. An dieser Stelle leisten die Kommunen und ihre Abfallwirtschaftsunternehmen wertvolle Arbeit, indem sie zahlreiche Kampagnen zur Abfallvermeidung für ihre Bürgerinnen und Bürger organisieren.
 

(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 4318 vom 26. Oktober 2018)

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