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EU beschließt schärfere Asylregeln

Nach langwierigen und komplexen Diskussionen wurden am 14.05.2024 die neuen EU-Migrationsregelungen verabschiedet und eine gerechtere Umverteilung der Migranten auf die Mitgliedsstaaten beschlossen. Das teilt der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) mit.  Das neue Asylverfahren soll laut DStGB eine schnellere und einfachere Bearbeitung garantieren. Das Paket beinhaltet zehn Gesetzestexte, die als deutliche Verschärfung der Verfahren gesehen werden. Einer der zentralen Punkte ist trotz der Kritik von Deutschland die direkte Bearbeitung der Asylgesuche von Menschen aus einem Herkunftsland mit einer Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent an den Außengrenzen der EU. Dies gilt auch für Familien mit Kindern.

Wesentliche Inhalte der Neuregelungen
Durch die beschlossenen Anordnungen der EU wird ein neuer Solidaritätsmechanismus eingeführt, um die Migranten gerecht auf die Länder der EU aufzuteilen. Dadurch sollen Länder, in denen viele Flüchtlinge ankommen, wie Italien und Spanien, entlastet und Länder mit einer geringen Migrantenquote wie Slowenien oder Ungarn zu verpflichtender Solidarität aufgefordert werden. Geplant ist jährlich eine Umverteilung von mindestens 30.000 Migranten aus stark betroffenen Ländern in andere Länder. Sollten die Länder sich weigern, Migranten aufzunehmen, werden sie zu anderen Unterstützungsmaßnahmen wie beispielsweise der Zahlung eines Geldbetrages oder der Unterstützung beim Grenzschutz verpflichtet. Auch eine zukünftig genauere Datensammlung (auch biometrische Daten) der Migranten soll durch die Gesetzestexte ermöglicht werden. Dafür gibt es neue Regeln für die Eurodac. Dies ist die aktuelle Datenbank zur Sammlung der Fingerabdrucks-Daten von Personen, die Asyl beantragen, und von weiteren Personen aus nicht EU-Ländern. Zudem soll die Rückführung von Migranten in „sichere Drittstaaten“ erlaubt werden, in welchen dann Asyl beantragt werden muss. Die Flüchtlinge müssen dafür allerdings eine Verbindung in dieses Land haben, wie beispielsweise Familienangehörige oder eine dort absolvierte schulische Ausbildung. Damit ein Drittstaat als sicher gilt, muss er einige strenge Kriterien erfüllen. Dazu zählt unter anderem die Garantie, dass der Antragstellende dort ein Recht auf freies Leben hat. Länder, die dies erfüllen, sind z. B. Tunesien und Albanien.

Bewertung des DStGB
Die neuen Asylregeln markieren einen Wendepunkt in der Migrationspolitik der EU. Mit der Einführung des Solidaritätsmechanismus und der strengeren Datenkontrolle setzt die EU ein deutliches Zeichen für eine strukturiertere und gerechtere Verteilung der Asylsuchenden. Obwohl das Gesetzespaket besonders aus Deutschland wegen der harten Maßnahmen für Menschen aus Ländern mit niedrigen Anerkennungsquoten auf starke Kritik stößt, stellt es eine realistische Chance für eine schnellere Bearbeitung der Asylverfahren und eine Hilfe für von Asylsuchenden stark betroffenen Ländern da. Die Herausforderung wird darin liegen, die Umsetzung der Maßnahmen zu überprüfen, um wirklich für eine faire Verteilung unter den Mitgliedstaaten zu sorgen.

Weitere Informationen:
www.consilium.europa.eu

1.2 Dr.R./Rau/Bü/Hö/Ju

 

 

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