Startseite Es sind noch Plätze frei! 1. Herbstlehrgang Hessische Gemeindeordnung – Grundlehrgang (ohne Finanzen) 25.09. – 27.09.2017, 2. Herbstlehrgang Stadtverordnetenvorsteher/-innen / Vorsitzende/-r der Gemeindevertretung 08.11. – 10.11.2017 und 3. Herbstlehrgang Hessische Gemeindeordnung Workshop (ohne Finanzen) 13.11. – 15.11.2017

Es sind noch Plätze frei! 1. Herbstlehrgang Hessische Gemeindeordnung – Grundlehrgang (ohne Finanzen) 25.09. – 27.09.2017, 2. Herbstlehrgang Stadtverordnetenvorsteher/-innen / Vorsitzende/-r der Gemeindevertretung 08.11. – 10.11.2017 und 3. Herbstlehrgang Hessische Gemeindeordnung Workshop (ohne Finanzen) 13.11. – 15.11.2017

Wir weisen Sie daraufhin, dass für den Lehrgang Hessische Gemeindeordnung – Grundlehrgang (ohne Finanzen) vom 25.09. bis 27.09.2017, Lehrgang Stadtverordnetenvorsteher/ -innen / Vorsitzende/-r der Gemeindevertretung vom 08.11. bis 10.11.2017 als auch für den Workshop Hessische Gemeindeordnung (ohne Finanzen) vom 13.11. bis 15.11.2017 noch Plätze frei sind.

 

  1. Der Lehrgang Hessische Gemeindeordnung – Grundlehrgang (ohne Finanzen) vom 25.09. bis 27.09.2017 umfasst insbesondere folgende Themenbereiche: 
  • Aufgaben und Herausforderungen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes
  • Mitwirkung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes in Gesetzgebungsverfahren
  • Aktuelle verbands- und kommunalpolitische Themen und wichtige Gesetzesänderungen
  • Neuerungen in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
  • Grundfragen der Organisation und des Verfahrensablaufs der gemeindlichen Organe
  • Zuständigkeiten der gemeindlichen Organe
  • Sitzungsablauf und Verfahren der Sitzung der Gemeindevertretung
  • Überwachungsrechte der Gemeindevertretung
  • Rechtsmittel des Gemeindevorstands und des Bürgermeisters gegen Beschlüsse der gemeindlichen Organe
  • Fahrkosten, Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall für Mandatsträger

 

    2. Der Lehrgang Stadtverordnetenvorsteher/-innen / Vorsitzende/-r der Gemeindevertretung vom 08.11. bis 10.11.2017 umfasst             die nachfolgend aufgeführten Themenbereiche: 

  • Aufgaben und Herausforderungen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes
  • Mitwirkung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes in Gesetzgebungsverfahren
  • Aktuelle verbands- und kommunalpolitische Themen und wichtige Gesetzesänderungen
  • Neuerungen in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
  • Neuere Rechtsprechung aus dem Bereich der HGO
  • Sitzungsablauf und Verfahren der Sitzung der Gemeindevertretung aus Sicht der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung anhand von praktischen Fällen
  • Fragen zur Mustergeschäftsordnung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes
  • Die Überwachungsrechte der Gemeindevertretung gegenüber dem Gemeindevorstand anhand von praktischen Fällen
  • Ordnungsmaßnahmen der bzw. des Vorsitzenden der Gemeindevertretung – Wie kann man mit Störungen während der Sitzung umgehen ohne “die Keule zu schwingen”.

    3. In dem Lehrgang Hessische Gemeindeordnung Workshop (ohne Finanzen) vom 13.11. bis 15.11.2017 sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gelegenheit erhalten, eigene Fragen bzw. Themenstellungen rund um die Hessische Gemeindeordnung, die die Organisation und den Verfahrensablauf der gemeindlichen Organe sowie den Sitzungsablauf und das Verfahren der Sitzung der Gemeindevertretung betreffen, zu diskutieren. Dabei sollen die rechtlichen Grundlagen erörtert werden und ein Erfahrungsaustausch erfolgen. Aufgebaut ist der Workshop wie folgt:

     

  • Allgemeine Einführung und Kennenlernen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen
  • Sammlung der Fragen bzw. Themen, die im Wesentlichen von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen vorgegeben werden
  • Besprechung der Themen und Erfahrungsaustausch in Arbeitsgruppen
  • Präsentation der Ergebnisse der Arbeitsgruppen
  • Besprechung der Themen im Plenum
  • Abschlussdiskussion

 

Wichtige Hinweise:

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir Ihre Anmeldung als verbindlich ansehen und bitten Sie, diese

bis zum 28. August 2017

an die Geschäftsstelle zu senden.

Zu- bzw. Absagen sowie die genauen Zeit- und Arbeitspläne werden Ihnen ca. 1 Monat vor Lehrgangsbeginn zugeschickt.

Grundsätzlich möchten wir darauf aufmerksam machen, dass wir die Personen, die bei den Frühjahrslehrgängen 2017 nicht berücksichtigt werden konnten, vorrangig berücksichtigen werden. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sich diese Teilnehmer/innen erneut anmelden müssen. 

Beiliegendes Formular ist für Ihre Anmeldung bestimmt. Dabei bitten wir Sie, darauf zu achten, dass Sie für jeden Lehrgang ein gesondertes Anmeldeformular verwenden. 

Die Teilnehmergebühr pro Teilnehmer/in aus Mitgliedsstädten und –gemeinden beträgt € 280,–. Teilnehmer/innen aus Nichtmitgliedsstädten und –gemeinden haben eine Teilnehmergebühr von € 480,– zu entrichten. 

In der Teilnehmergebühr enthalten sind die Kosten für die Übernachtungen und folgender Verpflegung im Hotel: 

  1. Tag (Anreisetag) Abendessen
  2. Tag Frühstück, Mittagessen, Abendessen
  3. Tag (Abreisetag) Frühstück und Mittagessen 

Die anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Tagungsgetränke, die in den Tagungsräumen bereit gestellt werden. Sollten Sie für einen Lehrgang berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Programm erhalten, so sind wir gehalten, die Teilnehmergebühr auch dann anzufordern, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben festgelegten Frist abmelden. 

Für Rückfragen steht Ihnen das Sekretariat unter der Telefonnummer 06108/6001-73 zur Verfügung.

HSGB Lehrgänge Anmeldeformular.pdf

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