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Ertragswertrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht

Am 04.12.2015 ist die neue Ertragswertrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht worden (BAnz AT 04.12.2015 B4). 

Die Richtlinie gibt Hinweise für die Ermittlung des Ertragswerts nach den §§ 17 bis 20 der Immobilienwertermittlungsverordnung (Immo-WertV) vom 19.05.2010 (BGBl. Energiewende S. 639). Ihre Anwendung soll die Ermittlung des Ertrags- beziehungsweise Verkehrswerts von Grundstücken nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen. Die Hinweise gelten auch für die Ableitung der Liegenschaftszinssätze. 

Die Richtlinie wurde von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesbauministeriums, der kommunalen Spitzenverbände sowie der für das Gutachterausschusswesen zuständigen Länderministerien erarbeitet und wird allen in der Grundstückswertermittlung Tätigen zur Anwendung empfohlen. 

Eine Abschrift der Ertragswertrichtlinie (Energiewende-RL) vom 12.11.2015 kann bei Interesse im Internet unter www.dstgb.de (Rubrik: Schwerpunkte / Städtebau / Aktuelles) abgerufen werden.

 

(Quelle: DStGB Aktuell – Städtebau, Vergabe und Umwelt 5115 vom 18. Dezember 2015)

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