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Ersuchen des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen um Amtshilfe

 

Der Geschäftsstelle ist im Rahmen der Rechtsberatung bekannt geworden, dass das Landesamt für Denkmalpflege Hessen Städte und Gemeinden im Vogelsbergkreis um Amtshilfe ersucht hat.

Städte und Gemeinden wurden gebeten, Namen und Adressen der Eigentümer von Kulturdenkmälern dem Landesamt zukommen zu lassen, damit dieses Eigentümer von der Eintragung ihres Eigentums in das Denkmalbuch unterrichten kann.

Die Geschäftsstelle vertritt hierzu die Rechtsauffassung, dass es sich nicht um einen Fall der Amtshilfe handelt und Städte und Gemeinden aus diesem Grund nicht verpflichtet sind, dem Ersuchen Folge zu leisten. Im Übrigen wird auf unser in der Anlage befindliches Schreiben an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen vom 2. Januar d. J. verwiesen.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Anlage ED 20 Landesamt Denkmalpflege.pdf

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