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Erster Ausblick auf den KFA 2025

Wie entwickeln sich Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) 2025? Einen ersten Ausblick hat die Erste Trendberechnung der Geschäftsstelle des HSGB gewagt. Der Grundbetrag kann im Rahmen des für Mitglieder bereit stehenden Berechnungsschemas Kommunale Finanzplanung bis 2027 im internen Bereich unserer Internetseite verwendet werden (Tabellenblatt SZW+ Umlagen Folgejahr).

Berechnungsgrundlagen

Die Trendberechnung hat diese Berechnungsgrundlagen:

  • Entwicklung der Teilschlüsselmasse für die kreisangehörigen Gemeinden laut Finanzplanungserlass 2024
  • Einwohnerzahlen lt. Hess. Stat. Landesamt zum 31.12.2023 und 31.12.2013
  • Ist-Ergebnisse für Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Zuweisungen Familienleistungsausgleich
    bis einschl. 2. Quartal 2024
  • Ist-Einzahlungen für die Gewerbesteuer bis einschl. 2. Quartal 2024
  • Ist-Einzahlungen Grundsteuern A und B bis einschl. 4. Quartal 2023
  • Realsteuerhebesätze der Gemeinden zum 31.12.2023

Soweit Ist-Zahlen nicht für den gesamten für den KFA 2025 relevanten Zeitraum (3. Quartal 2023 bis 2. Quartal 2024, vgl. § 21 Abs. 4 des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes, HFAG) vorliegen, erfolgt eine Weiterberechnung aus den vorliegenden Daten.

Ergebnis

Das sind die zentralen Ergebnisse der I. Trendberechnung:

Grundbetrag: 1.785,- Euro

Schwellenwert für die Schlüsselzuweisung A: 805,- Euro

Zwei größere Unsicherheitsfaktoren ergeben sich für die Trendberechnung noch: Die Dotierung der Teilschlüsselmasse für die kreisangehörigen Gemeinden 2025 ist noch Gegenstand der erst noch anstehenden Haushaltsberatungen des Landes. Allerdings stehen mit den im vorigen Herbst 2023 veröffentlichten Finanzplanungserlass amtliche Daten zur Verfügung, die eine Abschätzung erlauben.

Ausblick

Eine vollständige Aktualisierung des o.g. Rechenschemas wird die Geschäftsstelle zeitnah nach Veröffentlichung des nächsten Finanzplanungserlasses (erfahrungsgemäß erst später im Jahr, ca. Oktober/November) vornehmen.

Abteilung 1.2 Dr.R./Rau/Hö/Ju

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