Der Hessische Landkreistag hat dankenswerterweise über die erste Trendberechnung des Landkreises Waldeck-Frankenberg für den Kommunalen Finanzausgleich 2015 berichtet. Der Landkreistag hat weiter mitgeteilt, dass die Landkreise die ihnen angehörenden Städte und Gemeinden auch unmittelbar über die zu erwartenden Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen informieren bzw. bereits informiert haben.
Der Grundbetrag für die kreisangehörigen Gemeinden beläuft sich danach im Jahr 2015 auf 1.007,97 €. Er übertrifft damit eher die Erwartungen, die wir in der letzten Ausgabe des Eildienstes auf Grundlage der Entwicklung der Steuereinnahmen dargestellt hatten (vgl. Eildienst Nr. 8 – ED 89 vom 20.08.2014). Der Hebesatz der Kompensationsumlage nach § 40c FAG beliefe sich nach der Trendberechnung 2015 auf 1,454 v. H. der Umlagegrundlagen.
Zur Berechnung von Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen haben wir ein Excel-Rechenwerk in den Mitgliederbereich unserer Internetpräsenz www.hsgb.de eingestellt. Es ist in der Rubrik Fachinformationen/Kommunalfinanzen/Arbeitshilfen Kommunalfinanzen abrufbar (Meldung vom „18.07.13 Schema zur Bestimmung der Schlüsselzuweisungen“).
Hinweis: In der Arbeitshilfe erscheint in einigen Feldern nach dem Ausfüllen die Angabe „FALSCH“. Dies ist technisch bedingt und auf die Ergebnisse ohne Einfluss.
Das Excel-Schema berücksichtigt die 2013 erfolgten Änderungen des FAG (wir berichteten im Eildienst Nr. 9 – ED 92 vom 23.07.2013).
Wir bitten um Kenntnisnahme.
