Für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen hat die Geschäftsstelle eine Trendberechnung für den für die Schlüsselzuweisung A maßgeblichen Quotienten (Schwellwert) nach § 17 Abs. 2 FAG und den Grundbetrag nach § 18 Abs. 3 FAG für 2019 vorgenommen.
Danach ergeben sich unter Einbeziehung der gemeindlichen Steuereinnahmen und Hebesätze Beträge in (gerundet) dieser Größenordnung:
Quotient für die Schlüsselzuweisung A: 675 €
Grundbetrag: 1.405 €.
Die vorstehenden Angaben sind noch sehr vorläufig. Ihre Höhe hängt neben der im Doppelhaushalt des Landes für 2018/2019 bereits festgelegten Höhe der Teilschlüsselmasse auch von den Entwicklungen der eigenen gemeindlichen Steuereinnahmen aus Grundsteuern und Gewerbesteuer sowie den Gemeindeanteilen an Einkommen- und Umsatzsteuer bis einschließlich zum 2. Quartal 2018 ab. Eingearbeitet sind bisher die Gemeindeanteile und die Gewerbesteuereinnahmen für das zweite Halbjahr 2017 und die Grundsteuereinnahmen im 3. Quartal 2017, die auf Grundlage der Orientierungsdaten des HMdIS fortgeschrieben wurden.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
