Das Hessische Ministerium der Finanzen hat mit Schreiben von Staatssekretär Dr. Worms vom 16.12.2021 eine weitere Verlängerung des Testzeitraums nunmehr bis zum Ende der Osterferien 2022 (22.04.2022) in Aussicht gestellt.
In dem Schreiben wird ausgeführt:
„Mit Schreiben vom 12.10. d. J. hatte ich mitgeteilt, dass der Zeitraum für die hälftige Beteiligung des Landes an den Kosten der Tests von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagesstellen zunächst bis Ende des ersten Schulhalbjahres 2021/2022 (04.02.2022) verlängert wird, um den Infektionsschutz in den Bildungseinrichtungen auch in den Herbst- und Wintermonaten aufrecht zu erhalten.
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen erscheint es sinnvoll, den Zeitraum für die Landesbeteiligung nun bis zum Ende der Osterferien (22.04.2022) zu verlängern, wobei sich die Beteiligung des Landes auf bis zu 3 Tests pro Woche beziehen kann.
Die Auswertung der Verwendungsbestätigungen zum 31.10.2021 ergab, dass bisher lediglich ein geringer Teil der zugewiesenen Mittel i.H.v. 16 Mio. Euro verausgabt wurden. Aufgrund der dynamischen Pandemieentwicklung ist eine Aussage über die Entwicklung des Mittelbedarfs für die Beteiligung des Landes bis zum Frühjahr nächsten Jahres kaum möglich. Um eine möglichst belastbare Prognose zu erstellen, bitte ich Sie, meinem Haus eine Verwendungsbestätigung für die Zeit vom Schulbeginn nach den Herbstferien (11. Oktober 2021) bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2021/ 2022 (4. Februar 2022) spätestens bis zum 18.02.2022 vorzulegen. (…).“
Dieser Hinweis richtet sich unmittelbar an die kommunalen Träger der Jugendhilfe, im kreisangehörigen Bereich mithin in aller Regel die Landkreise als Jugendhilfeträger, die die Mittel an die Kita-Träger weitergeben.
Mit diesen ist auch die konkrete Abwicklung vor Ort zu regeln.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
