Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat den Erlass zur Beschleunigung und Prüfung von doppischen Jahresabschlüssen veröffentlicht. Mit diesem wird der Erlass des HMdIS vom 30.07.2014 (Geschäftszeichen IV 4 – 15 i 01.01) fortgeschrieben. Die Geschäftsstelle hatte über Letzteren mit Eildienst Nr. 08 – ED 87 vom 21. August 2014 informiert. Auf Grund der Erkenntnisse des Ministeriums, dass auch für die Haushaltsjahre nach 2013 Bedarf für Erleichterungsmöglichkeiten bei der Aufstellung kommunaler Abschlüsse besteht, werden nunmehr auch für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Erleichterungen in folgenden Bereichen eingeräumt:
- Bestimmung von Wertgrenzen
- Rückstellungen
- Wertberichtigungen auf Forderungen und Verbindlichkeiten
- Inventar
- Leistungsmengen und Kennzahlen
- Jahresabschluss (Bestandteile und Anlagen)
- Prüfung der Jahresabschlüsse
- Zulassung von Ausnahmen nach § 133 HGO
Der Erlass kann im Mitgliederbereich unserer Homepage www.hsgb.de in der Rubrik Fachinformationen/ Kommunalfinanzen/ Arbeitshilfen Kommunalfinanzen heruntergeladen werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
