Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Veröffentlichung vom 28.08.2017 im Staatsanzeiger Nr. 35/2017, S. 832 einen neuen Erlass zur Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen veröffentlicht.
Aufgrund neuer Förderprogramme wurde der Erlass zur Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen ergänzt und redaktionell angepasst. Des Weiteren wurden Erläuterungen zum dauerhaften Aufenthalt und Änderungen im Aufenthaltsrecht in den nunmehr vorliegenden Erlass mit aufgenommen.
Wir bitten um Beachtung.
