Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat mit Datum vom 09.05.2022 den Erlass zu Absonderungsentscheidungen für Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege aufgehoben.
„… aufgrund von § 2 Abs. 4 des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 28. September 2007 (GVBl. I S. 659), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2021 (GVBl. S. 992), ergeht folgender Erlass:
Der Erlass vom 14. Februar 2022 betreffend Absonderungsentscheidungen für Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird angesichts der veränderten Infektionslage mit sofortiger Wirkung aufgehoben.“
Der Erlass kann auch auf unserer Homepage unter Fachinformationen abgerufen werden. Wir weisen darauf hin, dass diese Information auf unserer Homepage nicht dauerhaft abrufbar sein wird.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
