Mit Erlass vom 23.08.2024 hat das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz das Ende der Übergangsfrist für PFOA in Feuerlöschschäumen festgelegt. Danach sind derartige Feuerlöschschäume vollständig bis zum 04.07.2025 zu ersetzen. Eine Verlängerung bis zum 03.12.2025 wird zwar geprüft, dies stellt jedoch den letztmöglichen Termin dar. Daher müssen alle Anlagen und Geräte zur Brandbekämpfung überprüft, gereinigt und bei Bedarf ausgetauscht werden.
Der Erlass ist in Anlage beigefügt.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
2.1 Hg/Sie
