Das Hessische Ministerium der Finanzen hat mit Veröffentlichung vom 01.01.2018 im Staatsanzeiger Nr. 9/2018, S. 15 einen neuen Erlass zum Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlung, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen, veröffentlicht.
Der Erlass wird wegen der Änderung gesetzlicher Grundlage im GWB, der VOB/A, VOL/A, VgV, VSVgV und KonzVgV und den daraus resultierenden inhaltlichen Änderungen sowie wegen Ablaufs der Gültigkeitsfrist erneut bekannt gemacht. Des Weiteren erhält der Erlass Erläuterungen zum Nachweis von Ausschlussgründen, den Folgen einer Verfehlung sowie des Verfahrens bei einem Ausschluss und einer Wiederzulassung bei einem erfolgten Ausschluss.
Den Gemeinden und Gemeindeverbänden und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie den öffentlichen Unternehmen auf dem Gebiet der Wasser-, Energie- und der Verkehrsversorgung wird empfohlen, die Regelungen des Erlasses anzuwenden.
Wir bitten um Beachtung.
