Der Erlass über die Gewährung einer Angriffsentschädigung an ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der Organisationen im Katastrophenschutz und ehrenamtliche Angehörige der nach § 26 Abs. 2 Satz 1 eingerichteten Regieeinheiten sowie an ehrenamtliche Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte in den Kommunen und ehrenamtliche kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (Angriffsentschädigungserlass) des Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) ist zum 01.12.2021 in Kraft getreten.
Über den Entwurf berichteten wir mit ED 224 vom 06.10.2021.
Der „Angriffsentschädigungserlass“ ist im Staatsanzeiger vom 20.12.2021, Seite 1647 veröffentlicht. Dieser dient als neue Unfallfürsorgeleistung für den ehrenamtlichen Beamtenbereich sowie die sonstigen ehrenamtlichen Angehörigen des öffentlichen Dienstes.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
