Im Staatsanzeiger für das Land Hessen (S. 578) ist der überarbeitete Erlass betreffend die einmalige Unfallentschädigung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Organisationen im Katastrophenschutz veröffentlicht worden, mit dem eine Anhebung der Höhe der Kapitalabfindung als auch die Hinterbliebenenversorgung für nicht verheiratete Lebenspartner neu geregelt wurden.
Der Inhalt des Erlasses ist zur Kenntnis beigefügt, verbunden mit der Bitte um Beachtung.
