Das Präsidium des Hessischen Städte- und Gemeindebundes hat in seiner Sitzung vom 26. Juni 2023 einstimmig eine Erklärung betr. die Partnerschaft für den Reservedienst beschlossen.
Hintergrund
Die Bundeswehr muss gestärkt werden: Darüber gibt es einen breiten politischen Konsens in Deutschland. Seit längerem wird im Rahmen dieser Bemühungen unter anderem eine Stärkung des Reservedienstes angestrebt. Bereits vor Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine hatte das Landeskommando Hessen der Bundeswehr sich unter anderem an den Hessischen Städte- und Gemeindebund gewandt, um zur stärkeren Kooperationen zwischen Bundeswehr und Arbeitgebern zu kommen. Für Hessen ist in den kommenden Jahren der Aufbau eines Heimatschutzregiments mit Reservisten vorgesehen, die heimatnah ausgebildet und eingesetzt werden. Sie ist für die Amtshilfe in Notfällen im Inneren sowie im Spannungsfall im Umfeld des eigenen Wohnorts für Sicherungsaufgaben vorgesehen (wir berichteten im Eildienst Nr. 3 – ED 30 vom 22.02.2022).
Die aus der Anlage ersichtliche Erklärung führt diesen Gedanken fort. Im Kern enthält die Erklärung drei Elemente:
- Unterstützung des Auftrags der Reserve der Bundeswehr
- Bereitschaft des HSGB, freiwillig übende Reservisten aus dem Bereich der eigenen Geschäftsstelle im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten und operativen Anforderungen für Reservedienste frei zu stellen
- Aktive Kommunikation gegenüber seinen Mitgliedern zur Unterstützung des Auftrags der Reserve insbesondere durch Freistellungen
Rechtsverbindliche Pflichten des HSGB ergeben sich aus der gemeinsamen Erklärung ausdrücklich nicht. Allerdings ist es erklärter Wille des Verbandes, die vorstehenden Zielsetzungen aktiv und möglichst umfänglich zu unterstützen.
Erklärung des HSGB zum Reservedienst
- PRÄAMBEL
Die Reserve der Bundeswehr ist für die Landes- und Bündnisverteidigung, für den Heimatschutz sowie für die Einsätze im Rahmen des internationalen Krisenmanagements ein unverzichtbarer Bestandteil der Bundeswehr.
Als Parlamentsarmee hat die Bundeswehr ihren Platz in der Mitte der Gesellschaft. Daher ist es wichtig, ein grundlegendes Verständnis für die Strategie der Reserve in der Gesellschaft zu wecken und Zusammenhänge zu erklären. Eine breite gesellschaftliche Akzeptanz bildet die Grundlage für eine starke Reserve.
Die Strategie der Reserve adressiert auch die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen von Reservistinnen und Reservisten. Diese sollen motiviert werden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Reserve möglichst regelmäßig für Reservedienst frei zu stellen. Der Erfolg der Gestaltung der Reserve wird in entscheidendem Maße von der Akzeptanz und der Mitarbeit der Reservistinnen und Reservisten in der Öffentlichkeit und bei Wirtschaft und Arbeitgebern abhängen.
Aufgaben und Auftrag der Bundeswehr können nur in einem bundeswehr-gemeinsamen und vernetzten Ansatz mit der Zivilgesellschaft erfolgreich erfüllt werden. Die Bundeswehr hat einen wesentlichen Beitrag zur gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge in Deutschland und im Rahmen multinationaler kollektiver Verteidigung zu leisten, für den sie absehbar allein mit ihren aktiven Kräften nicht durchhaltefähig ausgestattet ist. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund eines zunehmend instabilen internationalen sicherheitspolitischen Umfeldes.
Landes- und Bündnisverteidigung sowie die nationale Krisenvorsorge stellen anspruchsvollste und aufwändigste Aufgaben in den Mittelpunkt des Handlungs- und Leistungsvermögens der Bundeswehr. Reservistinnen und Reservisten erbringen dazu unabhängig vom Dienstort ihren Beitrag.
Aktive Truppe und Reserve sind gleichermaßen für die Aufgabenerfüllung der Bundeswehr unverzichtbar. Eine einsatzbereite Bundeswehr erfordert eine einsatzbereite Reserve. Die Reserve bildet das personelle Potenzial, das zur mittelbaren und unmittelbaren Unterstützung der Streitkräfte und ihrem Aufwuchs nötig ist. Auf diese Weise aufgestellt und eingebunden, ist die Reserve eine wesentliche Säule der Landes- und Bündnisverteidigung.
Auch für den Heimatschutz und die Fortsetzung der Aufgaben im Spannungs-
oder Verteidigungsfall und der Aufgaben im Rahmen des Host Nation Support, d.h. zivile und militärische Unterstützung von NATO-Kräften in Deutschland, ist die Bundeswehr mit ihrer Reserve zum Aufwuchs zu befähigen, um die aktiven Kräfte ergänzen, unterstützen und entlasten zu können.
Die Aufgabenvielfalt erfordert eine flexible Reserve, die, teils im Frieden, teils in der Krise, rasch verfügbar gemacht werden kann. Das setzt eine entsprechende Einsatzbefähigung voraus. Im Rahmen des Heimatschutzes steht die Reserve aktiven Truppenteilen und Dienststellen u. a. im Fall von Hilfeleistungen bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen zur Seite. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall unterstützt sie beim Schutz verteidigungswichtiger Infrastruktur und Host Nation Support und erhöht die Durchhaltefähigkeit der aktiven Truppe.
Für den Aufwuchs der Reserve im Sinne des vorgestellten Sachverhaltes kommen nur Personen in Betracht, die nicht bereits im öffentlichen Dienst in der Krisen- und Daseinsvorsorge beschäftigt, bzw. nicht entsprechende Aufgaben im Katastrophenschutz erfüllen.
- MASSNAHMEN
Der Hessischer Städte- und Gemeindebund (HSGB) anerkennt und unterstützt den Auftrag der Reserve der Bundeswehr bei der Nothilfe im Inneren sowie im Spannungs- und Verteidigungsfall. Er erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, freiwillig übende Reservisten der eigenen Geschäftsstelle im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten und operativen Anforderungen für Reservedienste freizustellen.
Der HSGB wird darüber hinaus diese Bereitschaft gegenüber seinen Mitgliedern (Städte, Gemeinden und außerordentliche Mitglieder) pro-aktiv kommunizieren und diese ermuntern und bitten, innerhalb der eigenen Verwaltungen Mitarbeiter über die jeweilige Bereitschaft zu informieren, als Reservisten, oder als „Ungediente“* für Ausbildungen der Reserve im Rahmen des Möglichen freigestellt zu werden. Der HSGB bittet seine Mitglieder, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch in ihren ausgelagerten Unternehmen entsprechend tätig zu werden.
Für die Dauer der Reservedienstleistungen übernimmt die Bundeswehr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Löhne, Gehälter und bezogene Sozialleistungen.
- OFFENLEGUNG
HSGB und Bundeswehr haben ein gemeinsames Interesse daran, Inhalt und Wortlaut der Erklärung im jeweils eigenen nachrichtlichen Umfeld zu verbreiten und gestehen einander die Möglichkeit zu, dies pro-aktiv über alle eigenen Kommunikationskanäle zu unternehmen.
- SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Verbindliche Rechte und Pflichten aus dieser gemeinsamen Erklärung ergeben sich nicht.
*Ungediente sind definiert als Personen deutscher Staatsbürgerschaft, die zuvor keine Form von Wehrdienst geleistet haben, aber freiwillig bereit und wehrrechtlich verfügbar sind, sich außerhalb ihrer Hauptbeschäftigung durch die Bundeswehr zum Heimatschützer ausbilden zu lassen. Mit Ableistung des Gelöbnisses erfolgt dann eine Einstufung als Reservist/in.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
GF Dr.R.
