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Erhöhungszahl für den Vervielfältiger der Gewerbesteuerumlage „Fonds Deutsche Einheit“ in 2018

Nach Mitteilung unseres Bundesverbandes, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, plant das Bundesministerium der Finanzen (BMF), die Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage im Jahr 2018 durch Rechtsverordnung auf 4,3 Prozentpunkte festzulegen. Die einschlägige Erhöhungszahl beträgt im laufenden Jahr 4,5 Prozentpunkte. 

Der (hessische) Erlass betr. kommunale Finanzplanung und Haushalts- und Wirtschaftsführung bis 2021 hatte bei den Orientierungsdaten für die Erhöhungszahl Fonds Deutsche Einheit im Jahr 2018 eine Erhöhung um 4,0 Prozentpunkt in Aussicht gestellt (vgl. die Veröffentlichung des Erlasses im StAnz. Nr. 42/2017 S. 997 f.). Offen ist nach Mitteilung des DStGB noch, ob die Länder diesen Kompromissvorschlag mittragen werden. Die Länder waren bisher der Auffassung, dass die Erhöhungszahl erneut auf 4,5 Prozentpunkte festgesetzt werden sollte. 

Über den weiteren Fortgang der Angelegenheit werden wir selbstverständlich berichten.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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