Der Arbeitskreis Steuerschätzungen hat die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2021 mitgeteilt. Im Vergleich zur November-Steuerschätzung 2020 (wir berichteten im Eildienst Nr. 13 – ED 268 vom 17.11.2020) bestätigte sich der Trend einer Erholung der Steuereinnahmen, wenn auch die Zuwächse eher niedriger ausfallen als zuvor geschätzt. Hintergrund für Verschlechterungen sind insbesondere Steuerrechtsänderungen, die die potenziellen Zuwächse aufgrund besserer Konjunkturerwartungen mehr als aufzehren.
Die Veränderungen zum jeweiligen Vorjahr stellen sich für die deutschen Städte und Gemeinden insgesamt wie folgt dar:
Download Tabelle Mai Steuerschätzung
Unser Bundesverband, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, erläutert dazu:
„Nach den Ergebnissen des AK Steuerschätzungen werden sich die Steuereinnahmen aufgrund der weiterhin negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auch in diesem Jahr zwar im Vergleich zum Vorjahr erholen, aber mit insgesamt 773,5 Mrd. Euro immer noch deutlich unter dem Vorkrisenniveau 2019 (799,3 Mrd. €) bzw. der Vorkrisenschätzung für 2021 (845,2 Mrd. €) liegen. Im Vergleich zur Herbst-Schätzung fällt das Ergebnis für das laufende Jahr insgesamt leicht schlechter aus. Die Abweichung zur letzten Novemberschätzung beläuft sich auf insgesamt -2,7 Mrd. Euro, wobei -13,8 Mrd. Euro auf Steuerrechtsänderungen und +11,1 Mrd. Euro auf Schätzabweichungen aufgrund erwarteter besserer wirtschaftlicher Entwicklung zurückzuführen sind. Im Vergleich zur Steuerschätzung im November fallen die Zahlen insgesamt um 10 Mrd. Euro besser aus, was angesichts von Steuererleichterung für Bürgerschaft und Wirtschaft in Höhe von 83 Mrd. Euro und der bis heute noch andauernden Lockdown-Maßnahmen durchaus beachtlich ist.
Die Städte und Gemeinden werden in diesem Jahr Corona-bedingt nur mit einem Steueraufkommen in Höhe von 112,5 Mrd. Euro rechnen können. Das Ergebnis fällt damit voraussichtlich leicht schlechter als im Herbst geschätzt aus, auch im kommenden Jahr ist das Ergebnis mit 116,0 Mrd. Euro noch schlechter. Für die Jahre danach fällt die Prognose mit 122,9 Mrd. Euro in 2023 und 129, 8 Mrd. Euro im Vergleich zur November-Steuerschätzung jedoch deutlich besser aus. Im Vergleich zur letzten Steuerschätzung vor Ausbruch der Corona-Pandemie summieren sich die gemeindlichen Steuermindereinnahmen bis zum Jahr 2024 allerdings auf 42,2 Mrd. Euro.
Die Gewerbesteuer (brutto) erholt sich nach dem historischen Einbruch im vergangenen Jahr zwar, wird aber weder in diesem (50,5 Mrd. €) noch im kommenden Jahr (52,6 Mrd. Euro) das Vorkrisenniveau erreichen. Netto beläuft sich das Gewerbesteueraufkommen in diesem Jahr voraussichtlich auf 46,1 Mrd. Euro (Vor-Corona-Schätzung für 2021: 51,5 Mrd. €)
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steigt in diesem Jahr voraussichtlich leicht auf 41,8 Mrd. Euro und steigt in den kommenden Jahren nach der aktuellen Prognose wieder an, sodass im Jahr kommenden Jahr mit dann 43,7 Mrd. Euro das 2019er-Niveau wieder übertroffen wird.
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer geht leicht zurück, was aber vor allem auf befristete Maßnahmen im vergangenen Jahr zurückzuführen ist, wo die Umsatzsteuer als Transferweg auserkoren wurde. Auch in diesem Jahr werden aber bspw. gemeindliche Verluste bei der Einkommensteuer aufgrund des erneuten Kinderbonus über die Umsatzsteuer kompensiert werden. Für das laufende Jahr werden 8,6 Mrd. Euro erwartet werden (2020: 9,1 Mrd. €). Die Schätzungen für 2022 und 2023 liegen bei 7,7 respektive 7,9 Mrd. Euro.“
Das Hessische Ministerium der Finanzen teilt im Nachgang auch das Ergebnis der Regionalisierung dieser Steuerschätzung mit. Über das Ergebnis werden wir selbstverständlich berichten.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1.2 – Dr.R.
