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Ergänzende Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen der Investitionsprogramme Kinderbetreuungsfinanzierung

Die Ergänzende Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020/2018-2020 i. V. m. dem Landesinvestitionsprogramm “Kinderbetreuung“ 2020-2024 und dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021 vom Juli 2021 (StAnz. S 1021) wird geändert durch die Ersetzung folgender Angaben:

  • In Nr.1.1  25.Juni 2021 durch „23.Mai 2023“
  • In Nr.  6.4 Satz 1 „Die Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms ‚Kinderbetreuungsfinanzierung‘ 2017-2020/2018-2020 sind bis zum 30. Juni 2023 abzuschließen“
  • In Nr. 6.4. wird in Absatz 2 eingefügt: „Investitionen, für die eine Bewilligung aus dem Investitionsprogramm ‚Kinderbetreuungsfinanzierung‘ 2020-2021 erfolgt, sind bis zum 31. Dezember 2023 abzuschließen. Die Mittel für diese Investitionen können bis zum 30. Juni 2024 abgerufen werden.“
  • In Nr. 8.2.2. die Angabe „30. Juni 2024“ durch „31. Dezember 2024“

Es geht dabei um Zuwendungen zu Investitionen zum Ausbau und zur Erhaltung einer bedarfsgerechten Infrastruktur im Bereich der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. (Neubau, Ersatzneubau, Erweiterungsbau sowie Sanierung, Ausbau, Umbau) Die in diesen Programmen gesetzten Fristen werden verlängert. Die weiteren Einzelheiten über Voraussetzungen und Verfahren sind der Richtlinie zu entnehmen. Weitere Informationen sind auch auf der Internetseite von RP Kassel „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 -2024“ zu finden.

Die Lesefassung zu der neuen Änderungsrichtlinie, die mit Wirkung zum 1.01.2019 in Kraft und zum 1. Oktober 2026 außer Kraft tritt, ist zu finden auf unserer Internetseite  www.hsgb de unter Fachinformationen Soziales und Gesundheit.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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