Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat nunmehr die ergänzende Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2018 bis 2020 veröffentlicht. Die Neufassung wird im Staatsanzeiger veröffentlicht und kann bereits im Mitgliederbereich unserer Homepage hsgb.de in der Rubrik „Fachinformationen/Soziales und Gesundheit“ abgerufen werden.
Hintergrund der Neufassung ist insbesondere, dass für Hessen Bundesmittel im Umfang von insgesamt 86,3 Mio. € zur Verfügung stehen. Allerdings sind davon bisher nur rd. 11,7 Mio. € bewilligt. Soweit Bundesmittel bis zum 31.12.2019 nicht bewilligt werden, fließen diese an den Bund zurück. Vor diesem Hintergrund wollte das Land erklärtermaßen das Förderverfahren verbessern (wir berichteten im Eildienst Nr. 1 – ED 10 – vom 16.01.2019).
Wir bitten um Kenntnisnahme.
