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Entwurf eines Versorgungskassengesetzes liegt vor

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat nunmehr den seit Längerem angekündigten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der kommunalen Versorgungskassen in Hessen und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vorgelegt (vgl. den Bericht im Eildienst Nr. 4 – ED 59 vom 12.3.2021).

Kern des Entwurfs ist ein Gesetz über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen (Versorgungskassengesetz – VKZVKG).

Das geplante Gesetz regelt insbesondere

  • die räumliche Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche der hessischen Versorgungskassen,
  • die Aufgaben der Kassen,
  • ihre Satzungsautonomie,
  • Mitgliedschaft und Gremien,
  • die Wirtschaftsführung,
  • Aufsicht,
  • Zusammenarbeit und
  • die Rechtsverhältnisse der Zusatzversorgungskassen.

Besonders bedeutsam dürfte sein, dass der Entwurf eine Pflichtmitgliedschaft der Gemeinden bis einschließlich 50.000 Einwohner sowie der Landkreise in der Versorgungskasse vor. Dies entspricht laut Gesetzesbegründung den Regelungen in den meisten anderen Flächenbundesländern.

Der Entwurf des Gesetzes kann in der Internetpräsenz des HSGB in der Rubrik Fachinformationen Arbeitsrecht/Beamtenrecht eingesehen werden.

Sollten Ihrerseits zum Entwurf Anmerkungen zu machen sein, teilen Sie diese bitte bis zum

12. August 2022

an unsere Geschäftsstelle (hsgb@hsgb.de) mit.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Abt. 1.2 – Dr.R./Rau/Bü/Hö/Ju

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