Startseite Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024

Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024

Der Hessische Landtag hat den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024 vorgelegt.

Die Regierungsfraktionen von CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN haben einen Gesetzesentwurf zur Anhebung der Beamtenbesoldung in Hessen eingebracht. Damit soll die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung schrittweise gesichert werden.

Die Hessischen Landesbeamtinnen und -beamte, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sollen zusätzlich zur vereinbarten Tarif- und Besoldungserhöhung zum 1. April 2022 und zum 1. Januar 2024 jeweils drei Prozent mehr Geld erhalten. Auch die Kinderzuschläge werden deutlich erhöht.

Den Gesetzesentwurf finden Sie auf dem Internetauftritt des Hessischen Landtages unter der Drucksache 20/9499 vom 08.11.2022. Wir haben ihn außerdem auf unserem Internetauftritt unter Fachinformationen https://www.hsgb.de/arbeitsrecht eingestellt. In dem Gesetzesentwurf findet sich eine detaillierte Übersicht über die Hintergründe der geplanten Anpassung sowie der vorgesehenen Lösung.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Abteilung 1.2 – Dr. Rau/Bü/Hö/Ju

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