Die Hessische Landesregierung hat den kommunalen Spitzenverbänden den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Hessischen Personalvertretungsrechts zur Verfügung gestellt und damit das Beteiligungsverfahren eingeleitet.
Mit der Novellierung verfolgt die Hessische Landesregierung das Ziel, das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG) fortzuentwickeln und die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zeitgemäß auszugestalten.
Inhalt des Gesetzesentwurfes ist im Wesentlichen eine Änderung des HPVG sowie daraus resultierende – meist redaktionelle – Änderungen in anderen Gesetzen, die auf das HPVG verweisen.
Der Entwurf enthält insbesondere Änderungen in den folgenden Bereichen:
- Sprachliche und redaktionelle Überarbeitung des HPVG
- Wahlvorschriften
- Rechtsstellung und Arbeitsbedingungen des Personalrats
- Informations- und Teilhaberechte des Personalrats
Eine detaillierte Übersicht über die geplanten Änderungen ist auf unserer Homepage unter Fachinformationen https://www.hsgb.de/arbeitsrecht eingestellt. Im Anhang dort finden sich das Anschreiben des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 11. Juli 2022 sowie die Synopse mit der Gegenüberstellung der bisherigen Fassung des HPVG und der Entwurfsfassung. Wir bitten darum, die Information zeitnah abzurufen, da diese nicht dauerhaft auf unserer Homepage abrufbar sein wird.
Falls aus Ihrer Sicht Anmerkungen zu machen sind, besteht die Möglichkeit, diese im Rahmen unserer Stellungnahme an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport einzubringen. Wir bitten um entsprechende Mitteilung an die Geschäftsstelle bis zum 12. August 2022.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1.2-Hö./Rau./Ju./Bü.
