Startseite Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (HEGovG) und weiterer Vorschriften

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (HEGovG) und weiterer Vorschriften

Die Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (HEGovG) und weiterer Vorschriften zur Stellungnahme übersandt.

Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen die folgenden Neuerungen:

  • Erweiterung des verschlüsselten elektronischen Zugangs zu Landesbehörden über De-Mail als einziges Kommunikationsmittel hinaus auf Postfächer im Nutzerkonto, besondere elektronische Behördenpostfächer und weitere technisch vergleichbare Produkte mit einem gleichwertigen Verschlüsselungsniveau,
  • Standardisierung der Darstellung von Verwaltungsleistungen auf Landes- und Kommunalebene nach der FIM-Methodik und Verbesserung der Verknüpfung mit dem Redaktionssystem Hessen-Finder,
  • Einführung einer landesrechtlichen Grundlage für die Datenverarbeitung bei der Identifizierung und Authentifizierung in den Nutzerkonten des Verwaltungsportals mit dem Ziel, dass die Nutzerkonten im Portalverbund mit den Diensten des Bundes und der Länder sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückkanal interoperabel kommunizieren können,
  • Einführung einer landesrechtlichen Grundlage für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten in den Postfächern der Nutzerkonten,
  • Einführung der Funktion der oder des Chief Information Officer (CIO) in das HEGovG,
  • Schaffung einer Verordnungsermächtigung für die oder den für Grundsatzfragen der allgemeinen Verwaltungs- und Behördenorganisation zuständigen Ministerin oder Minister zur Regelung der elektronischen Aktenführung,
  • Einführung einer sog. „Experimentierklausel“ zur Durchführung von Pilotprojekten zur Verwaltungsdigitalisierung bei begrenzter Abweichung von Bestimmungen des Verwaltungsverfahrens- und –zustellungsrechts,
  • sowie mit diesen Regelungen verbundene redaktionelle Anpassungen und Aktualisierungen bereits bestehender Normen,
  • Aktualisierungen und redaktionelle Anpassungen des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) und des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG).

Der Entwurf ist im Mitgliederbereich unserer Internetseite hsgb.de in der Rubrik „Stellungnahmen und Beschlüsse“ abrufbar.

Soweit unsere Mitglieder hierzu Anmerkungen haben, bitten wir diese bis 4.5.2022 an die Geschäftsstelle unter Angabe konkreter Änderungswünsche mitzuteilen.

Die Geschäftsstelle wird auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen aus der Vertretung der Mitglieder sowie etwaiger Rückmeldungen aus der Mitgliedschaft eine Stellungnahme erstellen, soweit Aufgaben der Städte und Gemeinden berührt werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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