Startseite Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz und andere Vorschriften

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz und andere Vorschriften

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat den Hessischen Städte- und Gemeindebund um Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz und anderer Vorschriften gebeten. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Möglichkeiten kommunaler Zusammenarbeit im Bereich des Personenstandsrechts dahingehend erweitert werden, dass den Gemeinden künftig auch eine Zusammenarbeit in Form eines Gemeindeverwaltungs- oder Zweckverbands ermöglicht wird.

Insoweit greift der Gesetzentwurf eine bereits vor längerer Zeit erhobene Forderung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes auf.

Der Gesetzentwurf kann in der Internetpräsenz unseres Verbandes, www.hsgb.de in der Rubrik Stellungnahmen und Beschlüsse heruntergeladen werden. Sollten Ihrerseits Anmerkungen zum Gesetzentwurf zu machen sein, übermitteln Sie diese bitte kurzfristig, möglichst bis zum 20.10.2017, da das Ministerium eine Stellungnahmefrist bis zum 27.10.2017 gesetzt hat.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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