Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hört die Kommunalen Spitzenverbände zur beabsichtigten Änderung des Fehlbelegungsabgabe-Gesetzes (FBAG) angehört.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Erfahrungen mit der Anwendung der ab 1. Juli 2016 nach einigen Jahren Pause wieder eingeführten Fehlbelegungsabgabe aufgegriffen werden.
Im Mitgliederbereich des Hessischen Städte- und Gemeindebundes sind eine Vielzahl von Städten und Gemeinden bereits im Jahr 2016 von der Verpflichtung zur Erhebung der Fehlbelegungsabgabe wegen erwarteter Unwirtschaftlichkeit befreit worden.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund beabsichtigt, insoweit weitergehende Befreiungen weiterer Städte und Gemeinden vorzusehen. Unser Verband hatte bereits seinerzeit prognostiziert, dass die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe selbst bei relativ großen Sozialwohnungsbeständen in Gemeinden mindestens bis zur Mietenstufe 3 absehbar unwirtschaftlich sein würde. Diese Annahme scheint sich in der Praxis vielfach bestätigt zu haben.
Die Befreiung von der Verpflichtung zur Erhebung der Fehlbelegungsabgabe erfolgt allerdings durch separate Verordnung, die aktuell nicht zur Anhörung steht. Insofern gehen wir davon aus, dass ein gesondertes Anhörungsverfahren erfolgen wird.
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht eine Reihe kleinerer Änderungen zur Verminderung des Verwaltungsaufwands vor. Zum anderen soll die von den Gemeinden einzubehaltende Verwaltungskostenpauschale nach § 10 FBAG von 15 auf 20 % angehoben werden, weil die bisher gesetzlich geregelte Verwaltungskostenpauschale nicht geeignet war, den aus Sicht des Landes unerwartet hohen Verwaltungsaufwand zu decken.
Die kommunalen Spitzenverbände sind zur Stellungnahme bis 04.05.2020 aufgerufen.
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde zu dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf Anmerkungen haben, dann teilen Sie uns diese bitte möglichst bis 22.04.2020 mit. Fehlanzeige ist nicht erforderlich.
Der Gesetzentwurf ist im Mitgliederbereich unserer Internetseite hsgb.de in der Rubrik „Stellungnahmen und Beschlüsse“ abrufbar.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
