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Entwurf einer Verordnung über den Tag der Kommunalwahl 2021

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat uns mit Schreiben vom 11. März 2020 den Entwurf einer Verordnung über den Tag der Kommunalwahlen 2021 übersandt. Danach ist als Tag der Kommunalwahl der 14. März 2021 vorgesehen. Unter der Voraussetzung, dass der derzeit in der parlamentarischen Beratung befindliche Gesetzentwurf zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften (Landtagsdrucks. 20/1644) zum Gesetz erhoben wird, soll die Ausländerbeiratswahl mit den Wahlen der Gemeindevertretungen, Kreistage und Ortsbeiräte durchgeführt werden.

Der Wahltermin am 14. März 2021 ermöglicht die Ergebnisermittlung und -feststellung für die verbundenen Wahlen noch vor den Osterfeiertagen und erleichtert damit die Gewinnung von Mitgliedern für die Wahl- und Briefwahlvorstände. Zudem können Kommunen und Landkreise, die zusammen mit den allgemeinen Kommunalwahlen eine Direktwahl durchführen wollen, eine Stichwahl noch vor den Osterfeiertagen durchführen. Der Wahltag wird deshalb vom Hessischen Städte- und Gemeindebund begrüßt.

Wir weisen darauf hin, dass es sich derzeit nur um einen Entwurf einer Verordnung handelt. Sobald die endgültige Festlegung für den Tag der Kommunalwahlen erfolgt, werden wir gesondert berichten.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme.

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