Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat mit Schreiben vom 13.10.2014 mitgeteilt, dass Staatsminister Grüttner die Richtlinie zur Förderung der Inbetriebnahme zusätzlicher Betreuungskapazitäten für Kinder unter drei Jahren – U3-Anschubförderung am 09.10.2014 unterzeichnet hat, um eine schnelle Auszahlung der Förderung noch in diesem Jahr zu ermöglichen. Nach der Richtlinie kann eine einmalige zusätzliche Festbetragsförderung i.H.v. 1.200 Euro für jedes Kind unter drei Jahren, das in der Zeit nach dem 01. März bis zum 15. September des Förderjahres zusätzlich zur Kinderbetreuung aufgenommen wurde, gewährt werden, wenn die Anzahl der zusätzlich betreuten Kinder unter drei Jahren mindestens vier betragen hat.
Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel. Da der vorgesehene Antragstermin 15. Oktober in diesem Jahr nicht mehr haltbar sein wird, wurde zwar auf eine Änderung in der Richtlinie verzichtet, um diese schnell auf den Weg zu bringen, es soll aber auf dem Verwaltungsweg Abhilfe geschaffen werden. Das Regierungspräsidium Kassel soll deswegen demnächst detaillierte Informationsschreiben an die Träger von Kindertageseinrichtungen einschl. der betreffenden Antragsunterlagen versenden. Trotzdem ist auf eine zügige Antragstellung hinzuweisen. Weitere Informationen sollen ggf. über die Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel www.rp-kassel.hessen.de unter der Überschrift „Arbeit & Soziales“ im Bereich „Förderung“ zu finden sein.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
