Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat den aktuellen Planungsstand für den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) 2020 konkretisiert (Eildienst Nr. 11 – ED 121 vom 18. 9. 2019). Hierbei zeichnet sich ab, dass abweichend von dem im September-Eildienst berichteten Sachstand die Teilschlüsselmasse der kreisangehörigen Städte und Gemeinden merklich wachsen wird.
Kernproblem war, dass der Aufwuchs der Schlüsselmasse nach bisheriger Berechnungssystematik für die Teilschlüsselmassen fast vollständig den fünf kreisfreien Städten zu Gute gekommen wäre. Hierin läge nach Auffassung unserer Geschäftsstelle aber eine eklatante Verletzung des Anspruchs der Kommunen im kreisangehörigen Bereich auf angemessene Finanzausstattung. Dieser beinhaltet u.a. kurz gesagt die Vorgabe, dass eine positive Entwicklung der Landesfinanzen auch den Kommunen insgesamt zu Gute kommen muss. Damit wäre es unvereinbar, wenn ein Aufwuchs der Schlüsselzuweisungen am kreisangehörigen Bereich vorbeiginge. Vielmehr besteht hier eine Nachbesserungspflicht für den Gesetzgeber.
Das HMdF hat im Einzelnen folgende Dotierungen mitgeteilt (in Tsd. Euro):
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2019 |
2020 |
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kreisangehörige Gemeinden |
1.652.722 |
1.759.315 |
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kreisfreie Städte |
600.824 |
844.230 |
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Landkreise |
1.202.720 |
1.249.320 |
Keine Zustimmung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes gibt es für eine Überlegung des Hessischen Städtetages, die gegenüber der bisherigen Berechnungsweise entstehenden Mehrzuweisungen an kreisangehörige Gemeinden und Landkreise in 2020 zu „kreditieren“. Das würde konkret bedeuten, dass den kreisfreien Städten der 2020 rechnerisch zukommende Aufwuchs an Schlüsselzuweisungen 2020 nur zu 60% gezahlt wird und der restliche Anteil an die kreisangehörigen Gemeinden und Landkreise ausgeschüttet wird. In den Jahren ab 2021 würden diese Mehrzuweisungen an die beiden Gruppen im kreisangehörigen Bereich dann in einer noch festzulegenden Höhe von den Teilschlüsselmassen der kreisangehörigen Gemeinden und Landkreise abgezogen. Dies in der Erwartung, dass die Schlüsselzuweisungen an diese Gruppen 2021 auf Grundlage der bisherigen Berechnungsweise wieder wachsen würden. Das Präsidium des Hessischen Städte- und Gemeindebundes hat eine derartige Kreditierung abgelehnt. Die verfassungsmäßigen und gesetzlichen Ansprüche der Gemeinden auf Schlüsselzuweisungen sind nicht kreditierbar.
Für die Entwicklung des Grundbetrags bedeutet das konkret, dass nach Trendberechnung der Geschäftsstelle mit diesen Mehrzuweisungen an die kreisangehörigen Gemeinden der Grundbetrag auf rund 1.450 Euro wächst (2019: 1.369,95 Euro). Ohne die Höherdotierung der Teilschlüsselmasse ergäbe sich ein Grundbetrag von rund 1.420 Euro.
Wann der Finanzplanungserlass und amtliche Planungsdaten für den KFA vorliegen, ist seitens des Landes nicht mitgeteilt worden.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
