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Entwicklung des KFA-Grundbetrags im Finanzplanungszeitraum

Wie in den Vorjahren hat die Geschäftsstelle des HSGB exklusiv für die Mitglieder eine Vorausschau für die Entwicklung zentraler Rechengrößen für den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) angestellt. Sie bezieht sich insbesondere auf die Entwicklung des Grundbetrags für die Berechnung von Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen.

Ergebnisse in Euro

 

2024

2025

2026

2027

Grundbetrag

1.661,05

1.796,27

1.899,98

1.993,50

Schwellwert für die Schlüsselzuweisung a

784,02

821,46

871,89

918,73

Bedeutung und Umsetzung in die Finanzplanung der Gemeinde
Wie viele Schlüsselzuweisungen die Gemeinde erhält und wie viel Kreis- und Schulumlage oder sogar Solidaritätsumlage sie zahlt: Das sind zentrale Stellgrößen für den Haushalt und die mittelfristige Finanzplanung. Beide Positionen hängen aber sowohl von der Entwicklung der eigenen Steuereinnahmen der Gemeinde als auch von der Entwicklung des KFA, wie sie sich im Grundbetrag ausdrückt ab. Mit den vorstehenden Daten kann die Gemeinde die Wechselwirkungen zwischen den von ihr erwarteten Entwicklung der eigenen Steuereinnahmen, Schlüsselzuweisungen und Umlagen abschätzen. Das dazu erstellte aktualisierte Berechnungsschema für die KFA-Finanzplanung ist im Mitgliederbereich HSGB-Website abrufbar (Fachinformationen/Finanzen/Kommunalfinanzen Arbeitshilfen).

Berechnungsgrundlagen für die Vorausschau
Ausgangsbasis ist die aktualisierte KFA-Trendberechnung des HSGB für das Ausgleichsjahr 2024. Sie beinhaltet die Ist-Ergebnisse der Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer, beim Familienleistungsausgleich und der Gewerbesteuer bis 30.6.2023 sowie die Hebesätze der Realsteuern wie vom Hessischen Statistischen Landesamt veröffentlicht. Für die Grundsteuern A und B sind die Ist-Ergebnisse bis zum 31.3.2023 verfügbar sowie Modellberechnungen für das Aufkommen im 2. Quartal 2023. Auf diese Ausgangswerte wurden jeweils die Orientierungsdaten bis 2027 angewendet, wie sie das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, wir berichteten im HSGB Kompakt Nr. 136/23). Für die Grundsteuern A und B wurde mit Blick auf die Schätzunsicherheiten durch die ab 2025 anzuwendenden neuen Bemessungsgrundlagen ein konstantes Aufkommen unterstellt. Für die Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer wurden die Schlüsselzahlen für deren Verteilung, wie sie das Hessische Ministerium der Finanzen für 2024-2026 in Modellberechnungen mitgeteilt hat zu Grunde gelegt.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

1.2 Dr.R./Rau/Ju

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