Im Eildienst Nr. 2 – ED 27 vom 31.1.2022 hatten wir über eine gute Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer im 4. Quartal 2021 berichtet. Ob die guten Zahlen von Dauer sein können? – Die Frage kam in vielen Kämmereien auf.
Eine sehr positive Entwicklung des Gemeindeanteils im Jahr 2021 hatte sich bereits in der November-Steuerschätzung 2021 angedeutet. Das stärkere Wachstum 2021 war verbunden mit langsameren Wachstumsraten in den Folgejahren, aber doch einem stabilen Wachstumspfad bei den Steuereinnahmen im Finanzplanungszeitraum (s. dazu Eildienst Nr. 15 – ED 251 vom 22.11.2021).
Auch die Auswertung der Einzelbestandteile des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer spricht für eine deutliche Erholung nicht bloß aufgrund von Einmaleffekten (Tsd. Euro):
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4. Quartal 2020 |
4. Quartal 2021 |
Veränderung |
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Lohnsteuer |
752.260 |
843.487 |
+12,1% |
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veranlagte Einkommensteuer |
152.921 |
236.054 |
+54,4% |
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Abgeltungssteuer |
31.255 |
58.052 |
+85,7% |
Quelle: Kassenmäßige Steuereinnahmen, abrufbar unter bundesfinanzministerium.de / Themen / Steuern / Steuereinnahmen&Steuereinnahmen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
