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Entsorgung von Bodenaushub und Bauschutt

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Geschäftsstelle mit Schreiben vom 16.03.2020 darauf hingewiesen, dass sich Politik und Medien in letzter Zeit wieder verstärkt mit Problemen bei der Entsorgung von Erdaushub und Bauschutt beschäftigen. Das HMUKLV möchte im Rahmen der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans den Engpass der Deponiekapazitäten unter Berücksichtigung der Abfallhierarchie mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und potenziellen Deponiebetreibern angehen, damit neue Kapazitäten, insbesondere zur Entsorgung von Bauschutt und Erdaushub, geschaffen werden können. Abschließend bittet das HMUKLV Städte und Gemeinden um Unterstützung bei den notwendigen Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen und zur Entwicklung der notwendigen Entsorgungsinfrastruktur. Soweit in dem Schreiben darauf verwiesen wird, dass „satzungs- bzw. vergaberechtliche Ausschlüsse des Einsatzes von Recyclingmaterial von Kommunen sich häufig als Hemmnis erweisen“ ist dies aus Sicht der Geschäftsstelle nicht nachvollziehbar. Der Geschäftsstelle sind weder satzungsrechtliche Ausschlüsse betreffend Recyclingmaterialien noch vergaberechtliche Ausschlüsse bekannt, die im Übrigen auch erhebliche vergaberechtliche Probleme nach sich ziehen würden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

Anlage zu ED 77

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