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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz und Beschluss des Bundeskabinetts

Das Bundesverfassungsgericht hat bekanntlich mit einem am 29.04.2021 veröffentlichten Beschluss entschieden, dass das Klimaschutzgesetz des Bundes und die bis zum Jahre 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insoweit mit den Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßnahmen für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahre 2030 fehlen. Karlsruhe verpflichtet den Gesetzgeber, bis Ende 2022 hierzu Regelungen zu treffen.

Die Erreichung des verfassungsrechtlichen Klimaschutzziels des Art. 20a GG sei durch das „Paris-Ziels“, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt sein soll, konkretisiert worden. In der Folge seien aber nach 2030 immer dringendere und kurzfristigere Maßnahmen zur Zielerreichung nötig. Wegen dieser Verschiebung hoher Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030 seien die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführer in ihren Freiheitsrechten verletzt.

Weil nahezu alle Bereiche des menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden seien, sei von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten praktisch jegliche Freiheit potentiell betroffen. Jedenfalls sei das Risiko gravierender künftiger Belastungen hoch, weshalb der Gesetzgeber für die Zeit nach 2030 bis zum 31.12.2022 Vorkehrungen treffen müsse.

 

Geplante Maßnahmen der Bundesregierung

Die Bundesregierung will das Klimaschutzgesetz noch in dieser Legislaturperiode novellieren. Am 12. Mai hat sie einen Gesetzesentwurf im Bundeskabinett verabschiedet. Danach ergeben sich folgende Inhalte:

  • Nochmalige Erhöhung der CO2-Minderungsziele bezweckt

Bis 2030 sollen die Emissionen im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent (bisher 55 Prozent) gesenkt werden. Bis 2040 sollen die Emissionen um 88 Prozent gesenkt werden, ein solches (Zwischen-)Ziel fehlte bislang.

  • Schnellere Klimaneutralität Deutschlands angestrebt

Deutschland soll bereits im Jahr 2045 (statt wie bisher 2050) klimaneutral sein, also nur noch so viele Treibhausgase ausstoßen, wie auch wieder gebunden werden können. Ab dem Jahre 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erzielt werden.

Vorgegeben werden die Minderungsziele speziell den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäudewirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft. Durch welche konkreten Maßnahmen diese neu gesetzten Klimaziele erreicht werden sollen wird nicht geregelt.

 

  1. Statt Aktionismus bedarf es gezielter Maßnahmen mit Wirkung

Obwohl das jetzige Klimaschutzgesetz im Parlament beschlossen wurde, wurde die Karlsruher Entscheidung, wonach dieses in Teilen für verfassungswidrig erklärt wurde, einvernehmlich von der Bundesregierung begrüßt. Warum hat man dann nicht längst schon so gehandelt, ließe sich da fragen. Hinzu kommt der auch dem Wahlkampf geschuldete Aktionismus: Zwar hat eine Reform des Klimaschutzgesetzes bis Ende 2022 Zeit. Die Bundesregierung will aber eine Novelle in dieser Legislaturperiode. Wesentlicher Inhalt sollen erhöhte CO2-Minderungsziele sein. Nötig sind aber Maßnahmen, die schnell Wirkung entfalten.

 

  1. Vorgabe von Zielen reicht nicht – Sofortprogramm nötig

Inhaltlich reicht jedenfalls das reine Setzen ambitionierter Ziele durch die Bundesregierung nicht. Dies gilt umso mehr als dass die bisherigen Ziele zur Einsparung der Treibhausgasemissionen, an deren Ausstoß Deutschland weltweit nur einen Anteil von ca. 2 Prozent hat und damit das Klima sicher allein nicht retten kann, oft nicht eingehalten werden konnten. So wurde das Klimaziel für 2020, eine Einsparung von über 40 Prozent an Emissionen gegenüber 1990 zu erreichen, allein aufgrund der aktuellen Pandemielage eingehalten. Nach Einschätzung des Umweltbundesamtes sind gut ein Drittel der erreichten Minderungen eine Folge der Corona-Pandemie.

Wichtiger als das Setzen höherer Ziele sind ein Sofortprogramm mit der Umsetzung konkreter Schritte, die die Akzeptanz in der Bevölkerung und die soziale Gerechtigkeit sowie die Balance zwischen Ökologie und Ökonomie wahren. Dies darf nicht vertagt werden. Es bedarf daher konkreter und ausgewogener Maßnahmen. Hinzukommen muss, dass der immer wieder auch von der Bundesregierung angekündigte Abbau der Bürokratie, von dem bisher so gut wie nichts zu sehen ist, gerade bei Maßnahmen, die dem Klimaschutz dienen, umzusetzen ist.

 

  1. EU-Lösung und erweiterter Emissionshandel erforderlich

Für einen effizienten Klimaschutz braucht es endlich einen gemeinsamen EU-weiten Markt für CO2-Rechte, der neben Industrie und Energie auch Verkehr und Gebäude abdeckt. Dann hätte das Nebeneinander nationaler Ziele und Unterziele ein Ende. Aktuell sperren sich aber viele EU-Staaten gegen eine Ausweitung des Emissionshandels und jeder geht seinen eigenen Weg. So will Frankreich zu 80 Prozent Kernenergie halten, was umgekehrt die Erreichung der CO2-Ziele erleichtert, und Polen denkt nicht an einen Kohleausstieg.

 

  1. Klimaschutzbeschleunigungsgesetz nötig – Akzeptanz steigern

Planungs- und Genehmigungsverfahren dauern in Deutschland, auch beim Ausbau der erneuerbaren Energien, nach wie vor zu lange. Auch wegen zu komplexer Anforderungen an die Planungsverfahren sowie wegen Klagen – oft von Naturschutzverbänden gegen Windenergieanlagen – und wegen einer mangelnden Akzeptanz vor Ort, ist die Anzahl an Zubauten von Windenergieanlagen in Deutschland in den letzten drei Jahren massiv eingebrochen. Wurden 2017 noch fast 1.800 Windenergieanlagen an Land neu gebaut, waren es 2020 nur noch 420. Auch der vielbeschworene Bau von Windenergieanlagen im Wald stößt oftmals vor Ort auf keine Akzeptanz.

Zur zeitnahen Erreichung der Klimaschutzziele und auch zur Steigerung der Akzeptanz vor Ort, gerade beim Ausbau der erneuerbaren Energien, bedarf es daher eines Klimaschutzbeschleunigungsgesetzes. Wir müssen endlich den Investitionsturbo starten.

Für konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele ist die Akzeptanz der Bevölkerung zentral. Städte und Gemeinden und deren Bewohner sind Schlüsselakteure des Klimaschutzes. Eine gesteigerte Akzeptanz kann auch durch eine finanzielle Beteiligung Betroffener an der Wertschöpfung der erneuerbaren Energien (Windenergie, Freiflächenphotovoltaik) erzielt werden.

Akzeptanz wird nicht durch die einseitige Anhebung des CO2-Preises auf Benzin, Heizöl und Erdgas erzielt. Dadurch würden die in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern ohnehin schon höchsten Energiekosten, etwa für Eigenheimbesitzer und Mieter, nochmals erhöht. Auch darf es keine einseitige Belastung der auf das Auto angewiesenen Pendler geben. Die Menschen werden beim Klimaschutz nur mitmachen, wenn er für sie kein Verzicht, sondern mehr Lebensqualität bedeutet: durch bessere und sichere Radwege, einen besseren ÖPNV und Bahnverkehr, durch sauberere Luft und den Schutz der Natur.

Die erste Regel erfolgreichen Klimaschutzes muss lauten: Nicht nur das vorgeben, was andere anders machen müssen, sondern damit auch als Regierung beginnen und für Akzeptanz sorgen. In den Kommunen erfolgt die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen. Sie sind Schlüsselakteure und müssen daher, auch bei der Förderung, im Zentrum der nötigen Maßnahmen stehen und breite Unterstützung von Bund und Ländern erfahren.

Klimaschutz ist dann erfolgreich, wenn er nicht einseitig Verzicht, sondern ein Mehr an Lebensqualität bedeutet. Im Fokus muss dabei der Einzelne stehen und dessen Motivation, mitzumachen. Immer höhere Ziele dürfen nicht zur Gängelung der Bevölkerung führen.

 

Weitere Informationen finden sich auch in Beitrag 1921-24 in dieser DStGB-Aktuell-Ausgabe.

 

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

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