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Empfehlungen hinsichtlich der Anfertigungund Veröffentlichung von Bildaufnahmen vom Einsatzortdurch Feuerwehrangehörige

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat uns die neugefassten Empfehlungen hinsichtlich der Anfertigung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen vom Einsatzort durch Feuerwehrangehörige (sog. Blaulichterlass) zur Kenntnis gegeben, die Anfang Oktober über die Kreisbrandinspektionen sowie die Leiterinnen und Leiter der Feuerwehren in Städten mit Sonderstatus versandt werden sollen. Die bisherigen Empfehlungen vom 07.08.2012 werden aufgehoben und durch die angefügte Neufassung ersetzt. 

Es handelt sich um eine Richtschnur, die sich mit dem Fertigen von Bildaufnahmen von Vertreterinnen und Vertretern der Medien, die zugleich Feuerwehrangehörige sind sowie vom Einsatzgeschehen durch Einsatzkräfte der Feuerwehren befasst.

Die Empfehlungen, dienen dem verantwortungsvollen Umgang mit dieser Materie und sollen die Einsatzkräfte sensibilisieren, insbesondere vor dem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen.

Mit der Bitte um Beachtung.

2.1 Hg/Sie

Anlage

 

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