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ElektroG: Bußgelder bei Verstößen gegen Rücknahmepflicht

Der Bundesrat hat am 10. Februar 2017 einer Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zugestimmt. Ab dem 1. Juni 2017 müssen Händler, die gegen die Pflicht zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten verstoßen, mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) beabsichtigt, ein dichtes Sammelnetz für alte Elektrogeräte zu schaffen und faire Regelungen zur Rücknahme, die von den Bundesländern effektiv vollzogen werden können.

Durch die Einführung des Bußgeldtatbestandes ist es den zuständigen Länderbehörden am dem Sommer 2017 möglich, künftig effektiver gegen Händler vorzugehen, die Verbrauchern die Rücknahme alter Elektrogeräte erschweren oder verweigern – sowohl im stationären als auch im Onlinehandel. Je nach Schwere des Verstoßes kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.

Das am 24. Oktober 2015 in Kraft getretene ElektroG verpflichtet Händler mit einer Verkaufs- beziehungsweise Versand- und Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 qm Elektro-und Elektronikaltgeräte unter bestimmten Bedingungen vom Endkunden zurückzunehmen. Sofern der Kunde ein Neugerät erwirbt, kann er ein gleichartiges Altgerät kostenlos zurückgeben. Kleine Elektro-und Elektronikaltgeräte (keine Kantenlänge größer als 25 cm) können ohne Neukauf eines entsprechenden Gerätes zurückgegeben werden. 

Weitere Informationen zum ElektroG finden sich auch unter www.elektrog.de

 

(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 0717 vom 17. Februar 2017)

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