Ab diesem Jahr sind Hersteller von ausgewählten Einwegkunststoffprodukten dazu verpflichtet, bestimmte Kosten der Entsorgung und Reinigung im öffentlichen Raum zu tragen, die bislang von der Allgemeinheit finanziert wurden. In Deutschland verwaltet das Bundesumweltamt (UBA) hierfür den Einwegkunststofffond (EWKFonds). Über die EWKFonds-Plattform DIVID werden die Registrierung abgabepflichtiger Unternehmen, die Einzahlung von Sonderabgaben in den EWKFonds sowie die Auszahlung eingenommener Mittel an öffentlich-rechtliche Anspruchsberechtigte abgewickelt.
Bisher konnten sich nur Hersteller auf der entsprechenden Homepage registrieren. Ab dem 01. Juni 2024 ist die Account-Erstellung auch für Anspruchsberechtigte freigeschaltet.
Gemäß § 15 Abs. 1 Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondG) können sich als Anspruchsberechtigte öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts registrieren, denen gem. § 3 Nr. 12 bis 15 EWKFondsG Sammlungskosten, Reinigungskosten, Sensibilisierungskosten und Datenerhebungs- und -übermittlungskosten für die Sammlung und Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten entstehen. Nach erfolgter Registrierung werden Anspruchsberechtigten nach einem Punktesystem Punkte zugewiesen, auf deren Basis dann die Auszahlung aus dem Einwegekunststofffond erfolgt. Diesbezüglich wird auf die entsprechenden gesetzlichen Regelungen hingewiesen. Gemäß Angaben des Bundesumweltamtes werden die jährlichen Einnahmen des Fonds auf bis zu 450 Mio. € geschätzt, sodass eine Registrierung im Interesse aller Kommunen liegen dürfte, da hiermit die Kosten für Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung, der Reinigung des öffentlichen Raums sowie von Sensibilisierungsmaßnahmen gedeckt werden sollen.
Hierzu hat das Umweltbundesamt unter folgender Adresse eine Homepage freigeschaltet, über die Sie sich auch unter dem Bereich FAQ weitergehend informieren können. Die Homepage lautet:
https:\www.einwegkunststofffonds.dede
Weiterhin finden Sie ergänzende Informationen unter:
https:\www.umweltbundesamt.deewkf
Wir bitten um Kenntnisnahme.
2.2 Vo/SB/YK
