Aufgrund der Novelle des Telekommunikationsgesetzes zum 01.12.2022 steht die Abschaltung der öffentlichen Telefonie (Telefonzellen) bevor. Die Bereitstellung von öffentlichen Münz-/oder Kartentelefon inkl. der Erreichbarkeit der Notrufnummern 110 und 112 wurde aus dem Katalog der bereitzustellenden Universaldienstleistungen gestrichen. Damit wurde die Verpflichtung der Deutschen Telekom AG zur Sicherstellung dieser Universaldienstleistungen beendet. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten unwirtschaftliche Pflichtstandorte nur mit Zustimmung der Gelegenheitskommunen abgebaut werden.
Nach der neuen Rechtslage ist die Telekom AG dazu berechtigt, auch ohne kommunales Einverständnis ihre öffentlichen Fernsprecheinrichtungen zu entfernen. Grund für die Herausnahme der öffentlichen Telefonie aus dem Katalog der Universaldienstleistung, war deren zunehmende Bedeutungslosigkeit für die Sprachkommunikation und die sich daraus ergebenden zunehmende Unwirtschaftlichkeit der Aufrichterhaltung des Dienstes. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund wurde vorab von der Telekom über ihre Planung zur schrittweisen
Abschaltung der öffentlichen Telefonie informiert. Mitte November soll bundesweit die Münzbezahlung deaktiviert und im ersten Quartal 2023 auch die Zahlungsfunktion mittels Telefonkarte und somit der gesamte Service eingestellt werden.
Der Rückbau des Restbestandes von ca. 12.000 öffentlichen Telefonen erfolgt bis Anfang 2025. Rund 3.000 Standorte werden als sog. „small cells“, also kleine Antennen für die Verbesserung des örtlichen Mobilfunks, ohne öffentliche Telefonie-Funktion weitergenutzt.
Die betroffenen Kommunen sollen laut Information der Telekom ca. vier Wochen vor dem physischen Rückbau der Telefone informiert werden.
Abteilung 2.2 – MG
