Startseite Einrichtung einer Koordinierungsstelle Flüchtlingsunterbringung (KostFlü) beim Regierungspräsidium Gießen

Einrichtung einer Koordinierungsstelle Flüchtlingsunterbringung (KostFlü) beim Regierungspräsidium Gießen

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat darüber informiert, dass das Land zur Unterstützung der Kommunen bei Fragen der Unterbringung Geflüchteter eine Koordinierungsstelle Flüchtlingsunterbringung (KostFlü) beim Regierungspräsidium Gießen eingerichtet hat.

Die Koordinierungsstelle ist landesweite Anlaufstelle für die Kreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstätte sowie die Kommunalen Spitzenverbände bei Fragen rund um die Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften oder im Zusammenhang mit der Nutzung von sonstigem Wohnraum für Flüchtlinge.

Die Koordinierungsstelle unterstützt bei bestehende Abstimmungsbedarf die Dienststellen des Landes. Sie kann dabei auf ein Netz von zentralen Ansprechpartnern in sämtlichen Ministerien zurückgreifen, um offene Fragestellungen möglichst rasch zu klären. Die Koordinierungsstelle ist ab sofort wie folgt erreichbar:

E-Mail: KostFlue@rpgi.hessen.de

Telefon: 0641 / 303 9999

Anfragen über die Landkreise

Einige Landkreise machen von der in § 2 Abs. 2 Satz 2 des Landesaufnahmegesetzes vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, ihnen vom Regierungspräsidium Darmstadt zugewiesene Flüchtlinge förmlich an die Städte und Gemeinden zuzuweisen, d. h. weiter zu verteilen. Auf Nachfrage des Hessische Städte- und Gemeindebundes hat das Innenministerium darauf verwiesen, dass auch in diesen Fällen die Anfragen der betreffenden Städte und Gemeinden über den Landkreis erfolgen sollten, weil – so argumentierte das HMdIS ausdrücklich – der Landkreis der Empfänger der Zuweisungsverfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt ist.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau/Bü/Ju/Hö

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