Startseite Einigung über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen: Entlastungen für Hessen ab 2020?

Einigung über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen: Entlastungen für Hessen ab 2020?

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat Näheres zu den Inhalten der grundsätzlichen Einigung auf eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen mitgeteilt. Die neue Regelung führt zu einer deutlichen Entlastung der Geberländer im Länderfinanzausgleich (Bayern 1,35 Milliarden, Baden-Württemberg 961 Millionen und Hessen 547 Millionen). Dadurch ergibt sich nach Einschätzung des DStGB für die Länder mit Inkrafttreten der Neuregelung zusätzlicher finanzieller Spielraum, um ihre Kommunen besser auszustatten.

Hier: Grafik Auswirkung der Einigung zum Bund-Länder-Finanzausgleich

Offen ist das Schicksal der Gewerbesteuerumlage ab 2020. Sie ist in § 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG) geregelt und enthält mit dem erhöhten Landesvervielfältiger nach § 6 Abs. 3 Satz 4 GFRG und der Erhöhungszahl nach § 6 Abs. 5 GFRG zwei Bestandteile, die wegen ihrer Zweckrichtung, die Kommunen in den westlichen Ländern an den Einheitsfolgelasten zu beteiligen, nur befristet bis zum 31.12.2019 in Kraft sind. Der Hessische Städte- und Gemeindebund ist hier an den DStGB herangetreten, um auf ein ersatzloses Auslaufen dieser Regelungen hinzuwirken. Über etwaige Antworten werden wir berichten. Für die hessischen Kommunen ergäbe sich so eine Entlastung von (2015) 385,5 Mio. €.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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