Aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass für die Migration der Sirenenalarmierung in den Digitalfunk die Lieferung und Montage von digitalen TETRA-Sirenensteuergeräten erforderlich ist. Soweit Geräte und Leistungen zu den im Rahmenvertrag mit der Firma Sirene 24vereinbarten Konditionen bezogen werden sollen, ist eine Bestellung bis zum 30.09.2022 erforderlich. Es wird auf das im Anhang beigefügte Schreiben vom 02.02.2022 Bezug genommen, welches unsere Mitgliedsstädte und -gemeinden im Frühjahr diesen Jahres bereits erreicht haben sollte.
Nach diesem Zeitpunkt ist die Umrüstung in Eigenverantwortung zu veranlassen, wobei jedoch mit einer Kostensteigerungen zu rechnen ist.
Diese Mitteilung nehmen wir zudem zum Anlass, an die Abfrage bezüglich dem sogenannten Warnmittelkataster zu erinnern, welche das Hessische Ministerium des Innern und für Sport zur Weiterleistung an den Bund in Umlauf gebracht hat.
Mit der Bitte um Beachtung.
