Startseite Einführung der bundesweiten Vergabestatistik nach der Vergabestatistikverordnung (VergStatVo)

Einführung der bundesweiten Vergabestatistik nach der Vergabestatistikverordnung (VergStatVo)

Wie bereits in unserer Eildienstmitteilung 133 vom 17.06.2020 hingewiesen, ist im April 2020 die Novelle der Vergabestatistikverordnung (VergStatVo) in Kraft getreten, mit der die rechtlichen Grundlagen für die Statistik und das Spektrum der zu erhebenden Daten vor Beginn der Meldepflicht noch einmal angepasst wurden. In diesem Zusammenhang hat uns das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen das als Anlage beigefügte Schreiben zugeleitet. Insbesondere wird in diesem Schreiben darauf hingewiesen, dass Auftraggeber, um Vergabedaten melden zu können, eine Berichtstelle bestimmen müssen. Ebenfalls ist es möglich, dass der Auftraggeber mehrere Berichtstellen einrichtet. Allerdings wird dringend angeraten, dass die Zahl der Berichtstellen so gering wie möglich zu halten ist.

Wir bitten um Beachtung.     

Anlage

 

 

Abteilung 2.1 – Mai/Ne                                                          

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