Startseite Eigenbetriebsgesetz (EigBGes): Geltungsdauer verlängert

Eigenbetriebsgesetz (EigBGes): Geltungsdauer verlängert

Durch das Zehnte Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung von Rechtsvorschriften vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 121) ist die Geltungsdauer des Eigenbetriebsgesetzes bis zum Jahr 2024 verlängert worden, ohne dass inhaltliche Änderungen vorgenommen worden wären.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Nach oben scrollen