Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat uns zum Beschluss der Bundesregierung betreffend der eID-Karte Verordnung Folgendes mitgeteilt:
Das Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat das Bundeskabinett hat am 26. August 2020 zur Umsetzung des eID-Karte-Gesetzes die Vorlage des Entwurfs der Zweiten Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung an den Bundesrat beschlossen.
Das BMI hat zu dem Verordnungsentwurf ausgeführt, dass entgegen der ursprünglichen Planungen keine eigenständige eID-Karte-Verordnung vorgelegt werde. Die Regelungsinhalte zur eID-Karte seien in die Personalausweisverordnung integriert worden. Die bewährten Vorgaben und Abläufe für die Ausgabe und Benutzung des elektronischen Personalausweises seien in größtmöglichem Umfang für die eID-Karte übernommen worden. Die Regelungen zur Erfassung einer ausländischen Anschrift seien angepasst worden.
Daneben sei der Forderung der Bundesländer nachgekommen, den Verwaltungskostenanteil der Personalausweisgebühr an das aktuelle Niveau der Sach- und Personalkosten anzupassen. Zur Stärkung der Verbreitung und Nutzung der Online-Ausweisfunktion würden die Gebührentatbestände für die nachträgliche Aktivierung der eID-Funktion sowie für die Neusetzung der Geheimnummer und die Entsperrung des elektronischen Identitätsausweises entfallen.
Ferner seien die Fristen für die Speicherung von Daten beim Sperrlistenbetreiber angepasst worden, um technisch zu gewährleisten, dass jeder noch gültige Personalausweis gesperrt werden könne.
Weiterhin werde die Passersatzfunktion von Lizenzen und Besatzungsausweisen für Linien- und Charterflugpersonal nach § 7 Absatz 1 Nummer 3 der Passverordnung von der Luftfahrt nicht länger benötigt und daher gestrichen.
Der Verordnungsentwurf wird voraussichtlich in der Sitzung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten des Bundesrates am 24. September 2020 beraten.
Wesentlich für die Beratungen im Innenausschuss dürfte sein, dass die Gebühr für den Personalausweis auf 37 Euro angehoben wurde. Für die eID-Karte ist ebenfalls eine Gebühr in Höhe von 37 Euro vorgesehen. Der Herstellungspreis der Bundesdruckerei GmbH für den Personalausweis beträgt 21,69 (inkl. Umsatzsteuer). Ausweislich einer E-Mail des BMI vom 27. Mai 2019 wird der Herstellungspreis für die eID-Karte voraussichtlich 20 Euro betragen.
Eine abschließende Antwort des BMI ist dem HMdIS hierzu nicht bekannt.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1.2 – Rau./Ju.
