In den Mitgliedsstädten und –gemeinden des HSGB zeigt sich fast täglich, dass Leistungsversprechen aus Bundes- und Landesgesetzgebung an die Bevölkerung nicht oder bei weitem nicht vollständig erfüllbar sind. Die Umsetzung ist zudem häufig stark mit Vorgaben an die personelle Ausstattung und für die Verfahrensgestaltung verbunden. Auf diese Weise werden knappes Personal und finanzielle Ressourcen der Kommunen gebunden und stehen nicht mehr für die kommunale Gestaltung nach den Bedürfnissen vor Ort zur Verfügung. Die Folgen: Meinungsumfragen zeigen eine wachsende Unzufriedenheit mit dem Funktionieren unserer Demokratie. Die haupt- und ehrenamtlich Verantwortlichen in der Kommune haben immer weniger zu entscheiden, obwohl die Bevölkerung aufgrund der Wahl davon ausgehen, dass sie etwas zu entscheiden hätten. Das wiederum führt zu sinkender Akzeptanz politischer Entscheidungen.
Wir haben uns als HSGB zu diesen Problemen positioniert (s. den folgenden Beitrag in dieser Ausgabe). In Baden-Württemberg haben die Kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit anderen interessierten Institutionen bereits eine entsprechende Diskussion angestoßen. Wir möchten dieses Vorgehen nunmehr auf Hessen übertragen und das Thema in die Kreisversammlungen des HSGB tragen. Die Mitglieder des Präsidiums und die Geschäftsführer sind schon dabei, das Thema der überschrittenen Leistungsgrenze vor Ort vorzustellen.
Gemeinsam müssen wir als Verband mit den haupt- und ehrenamtlich vor Ort Verantwortlichen sagen: „Halt! So geht es nicht weiter!“
In der HSGZ wird das Thema immer wieder aufgegriffen. Ich würde mich freuen, wenn wir zu diesem sehr wichtigen Thema miteinander aktiv würden.
Matthias Baaß
Präsident
(Editorial der HSGZ Juni/2023)
